Stichtag

17. Februar 2009 - Vor 70 Jahren: Deutsches Heilpraktiker-Gesetz tritt in Kraft

Heilpraktiker oder Arzt? Wer darf wen und welche Krankheiten behandeln? Diese heute noch kontroverse Streitfrage wurzelt in der Aufspaltung der Heilkunde im Mitteleuropa des 19. Jahrhunderts. Die nach Exaktheit suchende, wissenschaftlich forschende Medizin löst sich zunehmend von der Krankheit des einzelnen Menschen und entwirft überpersönliche Krankheitsbilder. Ihre Werkzeuge werden Röntgendiagnose, chemische Medikamente und Operationen. Naturheiler dagegen, deren Kenntnisse meist auf lange tradiertem Wissen beruhen, stellen das erkrankte Individuum mitsamt seiner Psyche und Lebensumstände in den Mittelpunkt ihrer Therapien. Damals wie heute sind die Erfolge von Homöopathie und Akupunktur, Kräuterheilkunde oder Fußreflexzonenmassage ebenso unbestreitbar wie schulmedizinisch nicht zu erklären.

In der nationalsozialistischen Bewegung haben die Heilpraktiker einen mächtigen Fürsprecher: Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess. "Es wäre doch ein Verbrechen an meinem Volk, wenn ich nicht alles tun würde, dass die Naturheilkunde den Rang erhält, der ihr gebührt", erklärt Hess 1933. Doch gegen den Gleichschaltungswahn des Regimes ist auch der zweite Mann im Reich machtlos. Ein Versuch, Schul- und Naturmedizin zu einer "Deutschen Heilkunde" zu verbinden, schlägt fehl. Während die Ärzte unter dem Dach der "Reichsärzteschaft" vom System vereinnahmt und in die Kriegsvorbereitungen einbezogen werden, sind die querköpfigen Naturheiler zunehmend im Weg. Deshalb schränkt der Staat ihre Behandlungsfreiheit schließlich entscheidend ein. "Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis", heißt es in dem Gesetz, das am 17. Februar 1939 wirksam wird. Um diese Genehmigung zu bekommen, müssen sich Heilpraktiker registrieren und von Amtsärzten prüfen lassen.

Der Pferdefuß: Die Registrierungsfrist endet bereits sechs Wochen später, am 1. April 1939. Wer danach nicht erfasst ist, erhält Berufsverbot. Zudem werden alle Heilpraktikerschulen per Gesetz verboten. Sechs Jahre später bricht das "Tausendjährige Reich" zusammen, das Heilpraktikergesetz jedoch bleibt bestehen. Weil das Grundgesetz der jungen Bundesrepublik aber das Recht auf freie Berufswahl garantiert, erklärt das Bundesverfassungsgericht die Einschränkungen durch die Registrierungspflicht für verfassungswidrig und lässt die alternativen Heiler sowie deren Ausbildung wieder zu. Alle anderen Regelungen des Nazi-Gesetzes bleiben unverändert. Noch immer müssen sich angehende Heilpraktiker, so die heute geschützte Berufsbezeichnung, von einem Amtsarzt überprüfen lassen. Es gibt weiterhin keine festgeschriebene Ausbildung und für die meisten Therapien keine vorgeschriebenen Standards. Untersagt ist Heilpraktikern allerdings die Behandlung bestimmter, zum Beispiel infektiöser Krankheiten, sowie das Verschreiben von rezeptpflichtigen Medikamenten. In der Pharma-Werbung heißt es deshalb ja auch: Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Arzt oder Apotheker.

Stand: 17.02.09