Stichtag

13. Dezember 2004 - Vor 50 Jahren: Rechtsausschuss diskutiert über die Anrede unverheirateter Frauen

Frau – das ist eine Bezeichnung, die erheiratet werden will. Jahrhunderte lang werden in Deutschland ledige Bürgerinnen als "Fräulein" angeredet. Das finden viele ungerecht, zumal Männer im Amtsdeutsch immer mit "Herr" angeredet werden, ob sie verheiratet sind oder nicht. Am 13. Dezember 1954 debattiert der Rechtsausschuss des Bundestages, ob sich das "Fräulein" im Amtsdeutsch künftig "Frau" nennen darf.

Im Mittelalter ist "Fräulein" ein Ehrentitel und bezeichnet eine junge Dame von Adel. Später gilt die Anrede auch für (gut-)bürgerliche Mädchen. "Mein schönes Fräulein, darf ich wagen, meinen Arm und Geleit ihr anzutragen?", lässt Goethe im "Faust" die Titelfigur fragen. Doch die angesprochene Margarethe antwortet bescheiden und ein wenig schnippisch zugleich: "Bin weder Fräulein, weder schön, kann ungeleit nach Hause gehen." Mit der Zeit verliert die Anrede an Glanz. In der Weimarer Republik stellt deshalb der Innenminister klar: "Es kann … keiner ledigen Frau verwehrt werden, sich Frau zu nennen." Doch die Wirklichkeit sieht anders aus. Noch Jahrzehnte ist die unverheiratete Frau im Alltag selbstverständlich ein Fräulein, und mit einer Verordnung der Nationalsozialisten ab 1937 auch wieder amtlich.

Zu einer grundlegenden Reform kann sich der Rechtsausschuss – ein Gremium aus 32 Männern und vier Frauen – nicht aufraffen. Er verweist das Thema an die Bundesregierung, die wiederum an die Länder. Die Länderinnenminister einigen sich wenige Tage später auf eine Verordnung, nach der auch ledige Erwachsene im amtlichen Geschäftsverkehr "Frau" sein dürfen – auf Antrag. Heute ist es umgekehrt: "Regelmäßig sind die Anredeformen 'Frau' und 'Herr' zu verwenden", bestimmt ein Ratgeber des Innenministeriums. "'Fräulein' ist grundsätzlich nur auf ausdrücklichen Wunsch zu verwenden."

Stand: 13.12.04