Stichtag

04. Juni 2008 - Vor 120 Jahren: Gesetz zur Hinrichtung mit elektrischem Stuhl

Es ist ein Unfall. Ein alter betrunkener Mann berührt einen Stromgenerator und stirbt. Dem New Yorker Gouverneur David B. Hill  wird von diesem Unfalltod berichtet - mit dem Hintergedanken, das Erhängen durch eine "humanere" Tötungsart zu ersetzen. Eine Kommission, die 1886 im US-Bundesstaat New York gegründet wird, beauftragt den Erfinder Thomas Alva Edison, die Möglichkeit einer Hinrichtung durch Elektrizität zu untersuchen. Zwei Jahre später ist es soweit: Am 4. Juni 1888 erlässt New York   ein Gesetz, das den elektrischen Stuhl als Hinrichtungsmethode vorschreibt: "Es ist vorgesehen, dass durch den Körper eines Verurteilten ein Strom von Elektrizität von ausreichender Intensität geleitet wird, um den Tod herbeizuführen."

Sauber, bequem und effektiv soll die neue Technik sein. Edison führt in seinem Labor etliche Tierversuche durch. Die erste Anwendung an einem Menschen findet am 6. August 1890 statt. Der zum Tod verurteilte Alkoholiker William Kemmler wird gegen 6.30 Uhr in die Todeskammer geführt. Er hat laut Urteil nach einem Saufgelage seine Lebensgefährtin mit einer Axt erschlagen. Nach dem ersten Stromstoß lebt Kemmler noch. Ein zweiter Stromstoß ist nötig - nach einer Erholungspause für den Generator.  Dennoch wird die Methode von anderen US-Bundesstaaten übernommen. Die Technik wird weiterentwickelt, die Voltzahl erhöht. Bis heute sind in den USA fast 4.500 Verurteilte durch den elektrischen Stuhl getötet worden. Mittlerweile wird er nur noch in acht US-Staaten eingesetzt. In allen übrigen, in denen es die Todesstrafe noch gibt, wird die Giftspritze verwendet.

"In der amerikanischen Verfassung ist festgeschrieben, dass es keine grausamen, brutalen und unmenschlichen Tötungsarten bei der Hinrichtung geben darf", sagt der österreichische Historiker Martin Haidinger, der ein Buch über die Geschichte der Todesstrafe geschrieben hat. Er kommt darin zum Schluss, dass es keine humane Art der Vollstreckung der Todesstrafe gibt. Gleichgültig, ob diese vor einer johlenden Menschenmenge oder in einem sterilen Gefängnis geschehe. "Die Tatsache der Vollstreckung der Todesstrafe ist wahrscheinlich der inhumanste Vorgang, der sich innerhalb eines geregelten Staatswesens denken lässt", so Haidinger.

Stand: 04.06.08