Stichtag

31. Mai 2008 - Vor 125 Jahren: Krankenversicherungsgesetz verabschiedet

Mitte des 19. Jahrhundert ist die soziale Lage der Arbeiterschaft schlecht, in Deutschland sind Hunderttausende arm. Die Arbeiter organisieren sich, bilden Parteien. Ihre Wahlerfolge beunruhigen die Reichsregierung. Um die Gefahr einer sozialistischen Revolution abzuwenden, wird 1878 das Reichsgesetz "wider die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie" erlassen. Dieses so genannte Sozialistengesetz verbietet die Aktivitäten von Sozialdemokraten und Gewerkschaften weitgehend. Doch Reichskanzler Otto von Bismarck setzt nicht nur auf Repression, sondern auch auf Sozialreformen, um Unruhen zu vermeiden. In seiner Thronrede vom November 1881 kündigt Kaiser Wilhelm I. ein sozialpolitisches Programm an und erklärt, "die Heilung der sozialen Schäden" werde auch in "der positiven Förderung des Wohles der Arbeiter zu suchen sein". Kanzler von Bismarck bringt schließlich eine Krankenversicherung auf den Weg. Am 31. Mai (nach anderen Quellen am 15. Juni) 1883 verabschiedet der Reichstag das Krankenversicherungsgesetz für Arbeiter. Die Unfallversicherung folgt im Jahr darauf, die Rentenversicherung 1889.

Solidarität heißt das Prinzip der paritätisch finanzierten Sozialversicherung à la  Bismarck: Junge stehen für Alte, Gesunde für Kranke und Reiche für Arme ein. Das funktioniert jahrzehntelang. Doch Mitte der 1970er Jahre gerät das System aus dem Takt. Der Ölpreis-Schock erschüttert die Weltwirtschaft und das Vertrauen in den Sozialstaat. Im Gesundheitswesen wird das besonders deutlich. Bis 1977 haben die Versicherten Anspruch auf fast alle Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen und zwar ohne Zuzahlungen. Dann wird mit dem so genannten Krankenversicherungskosten-Dämpfungsgesetz die Selbstbeteiligung eingeführt. Seither jagt eine Reform die nächste.

Trotzdem krankt das Gesundheitssystem: Die Ärzte streiken für bessere Arbeitsbedingungen und mehr Geld - die Versicherten klagen über steigende Beiträge und eine Zwei-Klassen-Medizin, die Privatpatienten bevorzugt. Die Parteien schlagen unterschiedliche Lösungen vor. Die FDP setzt ganz auf private Versicherungen. Die Union favorisiert das Kopfgeld: Reiche und Arme zahlen gleich viel pro Kopf. Die SPD fordert die Bürgerversicherung. Danach zahlt jeder nach Einkommen, auch aus Einkünften aus Immobilien und Kapital. Frank-Ulrich Montgomery von der Bundesärztekammer plädiert für einen kompletten Systemwechsel: weg von der umlagefinanzierten hin zur steuerfinanzierten Krankenversicherung, in die alle Erwerbstätigen ausnahmslos einzahlen - angelehnt an das Schweizer Modell.

Stand: 31.05.08