23. Juli 2007 - Vor 20 Jahren: Rasenmäherlärmverordnung erlassen

Beschneidung für Hobby-Gärtner

Hobbygärtner sind Lärmterroristen. Bis zu 90 Dezibel erreichen ihre elektrischen oder mit Benzin betriebenen Rasenmäher. Dabei gilt schon ein andauernder Pegel von 65 Dezibel als gesundheitsschädlich und erhöht nachweislich das Risiko eines Herzinfarkts. Das ist auch den Lärmaposteln in Brüssel bewusst. Deshalb gilt heute die "Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes", kurz "Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, 32. BlmSchV ". Europaweit gestattet das Gebot den Einsatz von Rasenmähern, Pistenraupen, Straßenfräsen und Turmdrehkränen nur werktags zwischen sieben und 20 Uhr.

Für deutsche Hobbygärtner ist die aktuelle   EU-Richtlinie ein Segen. Gibt sie den Besitzern ausgedehnter Grünflächen doch die Möglichkeit, eine Stunde länger als bisher mit dem Rasenmäher Krach zu machen. Zuvor galt 19 Uhr an Werktagen für Geräte bis zu einem bestimmten Lärmwert als absolute Schallgrenze. So war es in der deutschen Rasenmäherlärmverordnung vom 23. Juli 1987 festgehalten.

Ohnehin fragen sich Grillfans und Sonnenanbeter: Warum gibt es nicht längst schon den ultimativen Flüstermäher? Weil ein solcher Flüstermäher auf dem Mähermarkt keine Chancen hätte, sagt Brigitte Schulte-Fortkamp von der Deutschen Gesellschaft für Akustik, die auch einmal im Jahr den Tag gegen Lärm organisiert. "Es gibt viele Leute, die gerne Geräte, die stark sein sollen, auch laut hören." Ein Gerät, was wirklich etwas leisten soll, muss schließlich auch kräftig klingen.

Stand: 23.07.07