Stichtag

10. September 1897 - Erste Verurteilung wegen Alkohol am Steuer

Bier, Alcopops und schärfere Sachen sind für Fahranfänger in Deutschland seit August 2007 tabu. Führerschein-Neulingen, die gegen die strikte Null-Promille-Grenze verstoßen, drohen Bußgelder bis zu 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie eine Verlängerung der Probezeit am Steuer. Nach Grenzwerten von 1,5 Promille (1953) und 0,8 Promille (1973) gilt seit 2001 für alle übrigen Verkehrsteilnehmer: Ab 0,5 Promille ist der "Lappen" weg.

Der erste Mensch, der erwiesenermaßen wegen Trunkenheit am Steuer mit dem Gesetz in Konflikt gerät, ist ein junger Londoner Taxifahrer names George Smith. Gegen Mittag des 10. September 1897 nimmt das Verhängnis für Mr. Smith seinen Lauf. Um 12.45 Uhr biegt der 25-Jährige mit seinem Taxi in Londons Bond Street ein. Kurz darauf verliert er die Kontrolle über seine Motordroschke, kommt von der Straße ab und holpert in Schlangenlinien über den Bordstein. Erst im Eingang zum Haus Nummer 165 findet die Irrfahrt ein abruptes Ende. Smith hat doppelt Pech an diesem Tag, denn ein Polizist namens Russell hat das ganze Schauspiel beobachtet. Der Gesetzeshüter schnüffelt am Atem des Fahrers und konstatiert eine deutliche Fahne. So landet George Smith noch am selben Tag vor den Schranken des Gerichts in der Marlborough Street. 

Ohne Umschweife beichtet der Festgenommene dem Richter, in der Nacht zuvor "zwei oder drei Glas Bier" getrunken zu haben. Da die Schäden am Haus Bond Street Nr. 165 eine ebenso deutliche Sprache sprechen wie die Aussage des Polizisten Russell, wird George Smith im Schnellverfahren des Fahrens im betrunkenen Zustand für schuldig befunden. Der Richter verurteilt ihn zu einer Geldbuße von 20 Shilling, also etwa 100 Euro. Damit ist George Smith von Gerichts wegen Europas erster Alkoholsünder am Steuer. Es vergehen aber noch einmal knapp 60 Jahre, bis Juristen und Mediziner erstmals eine Grenze für die Alkoholverträglichkeit im Straßenverkehr definieren.

Stand: 10.09.07