Stichtag

25. Juni 2007 - Vor 10 Jahren: Der Bundestag verabschiedet das Transplantationsgesetz

Jeden Tag sterben in Deutschland drei Menschen an akutem "Organspende-Versagen". Den sicheren Tod vor Augen hoffen sie bis zum letzten Moment auf ein rettendes Spenderorgan - eine Niere oder Lunge, die Leber, das Herz oder die Bauchspeicheldrüse. Sie hoffen umsonst; die meisten Deutschen nehmen ihre Organe lieber mit ins Grab, anstatt sie mit einer letzten guten Tat einem Schwerkranken zu überlassen. Daran hat auch das Transplantations-Gesetz nichts geändert, das der Bundestag am 25. Juni 1997 verabschiedet hat. Nach wie vor sind wir in Europa das Land mit der geringsten Organspende-Bereitschaft. 

Wann ist der Mensch tot? Um diese zentrale Frage kreisen vor zehn Jahren die Diskussionen im Parlament. Eine eindeutige Antwort zu finden erscheint den Abgeordneten aber letztlich unmöglich. "Es wäre vermessen anzunehmen, dass wir das, was so kompliziert ist, mit aller Eindeutigkeit versehen", konstatiert Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth. So einigt sich schließlich eine große parteiübergreifende Mehrheit von 422 Abgeordneten auf eine Definition des Hirntods. Diagnostizieren zwei Ärzte unabhängig von einander den nicht mehr rückgängig zu machenden kompletten Ausfall des Hirns, so ist der Mensch nach dem Gesetz tot. Etwa 35 Prozent aller Deutschen empfinden das laut einer Umfrage bis heute anders. 

Das deutsche Transplantationsgesetz, nach Expertenmeinung mit das beste weltweit, ist primär kein Organbeschaffungsgesetz. Nach der sogenannten "erweiterten Zustimmungslösung" regelt es den rechtlichen und ethischen Handlungsrahmen einer Organtransplantation. Dabei steht die ausdrückliche Zustimmung des Spenders zu Lebzeiten an erster Stelle. Fehlt diese, so ermöglicht das Gesetz eine erweiterte Zustimmung durch Angehörige, die dann über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden. Außerdem regelt das Transplantationsgesetz die schwierige Frage der Verteilung von Spenderorganen. Nicht Geld, Macht oder Ansehen entscheiden, sondern allein die Schwere der Erkrankung, die Erfolgsaussichten und der Platz auf der Warteliste. Ein gerechtes und - wie die Praxis der letzten zehn Jahre beweist - funktionierendes System.

Stand: 25.06.07