Stichtag

19. Mai 2007 - Vor 380 Jahren: Katharina Henoth in Köln als Hexe verbrannt

Katharina Henoth ist verzweifelt. Vor vier Jahren hat ein Richter verfügt, dass die gut gehende Gastwirtschaft für Postkuriere, die ihr Vater in Köln aufgebaut hat, nach dessen Tod an einen Konkurrenten fallen soll. Jetzt liegt der alte Henoth auf dem Sterbebett. Da begeht die gläubige Frau gemeinsam mit ihrem Bruder einen verhängnisvollen Fehler. Um ihre Existenz zu sichern, balsamieren die Geschwister den Leichnam ein und schaffen ihn heimlich aus der Stadt. Auf Nachfragen behaupten sie, der Vater sei auf Dienstreise und fälschen seine Unterschrift, damit die Geschäfte der Postmeisterei weiterlaufen.

Die Henoths sind nicht allzu beliebt in Köln. Als Zugereiste genießen sie nicht jedermanns Vertrauen. Ursprünglich Färber, verfügen sie zudem über allerlei chemisches Geheimwissen, was manchem Zeitgenossen suspekt erscheint. Auf diesem Boden keimt der Verdacht der Zauberei, der sich vergrößert, als der Schwindel mit dem toten Vater auffliegt. Sogleich behauptet eine "besessene" Kölnerin während einer Teufelsaustreibung, die Henoth habe sie verhext. Ein "gemein Geschrey" gegen die erfolgreiche Geschäftsfrau erhebt sich in ganz Köln - vielleicht vom Neid genährt. Gerichtlich will Henoth die Frau zum Widerruf zwingen; dass sie dann aber selber nicht zur Gerichtsverhandlung erscheint, wird als Schuldgeständnis ausgelegt. Henoth wird verhaftet und eingekerkert - ein ungewöhnliches Vorgehen bei einer Frau ihres Standes. Plötzlich bringt man sie mit rätselhaften Todesfällen in Verbindung. Die Vorwürfe sind mannigfach: Schadenszauber an Mensch und Natur, Verbreitung von Gezänk, magische Praktiken, Rutengängerei und Unzucht mit höher gestellten Herren. Der Richter ordnet die "peinliche Befragung" an: Henoth wird gefoltert.

Was genau mit Katharina Henoth passiert, ist ungeklärt. Offenbar aber gesteht sie die Freveltaten nicht. Damit sind die Voraussetzungen für einen Schuldspruch, der ein auf welche Art auch immer erreichtes Geständnis voraussetzt, nicht erfüllt. Trotzdem wird Henoth am 19. Mai 1627 zur Hinrichtungsstätte, dem Rabenstein, geführt. Als Gnadenerweis wird sie dem Feuer erst übergeben, nachdem man sie erdrosselt hat.

Stand: 19.05.07