Stichtag

21. Juni 1972 Gesetz über die Bausparkassen verabschiedet

Spießig oder nicht - Bausparen ist ein uralter Zopf. Schon die Chinesen der Han-Dynastie gründen um 200 vor Christus gemeinnützige Spargesellschaften auf Gegenseitigkeit, um günstig ein Dach über den Kopf zu bekommen. In Deutschland entwickelt 1885 der Bielefelder Pastor Friedrich von Bodelschwingh ein System, das es auch wenig Begüterten ermöglicht, ohne Eigenkapital Wohneigentum zu erwerben. Richtig in Schwung kommt das Bausparen aber erst zu Beginn der "Goldenen Zwanziger" durch den Pharmavertreter Georg Kropp. Im schwäbischen Wüstenrot gründet der Autor des Buches "Aus Armut zum Wohlstand" 1924 die "Gemeinschaft der Freunde Wüstenrot" und damit Deutschlands erste Bausparkasse. Kropps Lebensmotto steht in Stein gemeißelt auf seinem Grab: "Wille, sparen, Gottvertrauen werden Vaterhäuser bauen".

Galten Bausparer vor dem Zweiten Weltkrieg häufig als verschworene Außenseiter, die per Los entscheiden, wer als Erster die eigenen vier Wände hochziehen darf, werden Bausparkassen nach der Währungsreform gesellschaftsfähig. Der Bedarf an Wohnraum wächst und mit ihm der Traum vom eigenen Heim. Über zwei Dutzend private und öffentliche Bausparkassen werben seit den 50er Jahren um die Häuslebauer. Mit Prämien und Steuervergünstigungen heizt der Staat den Markt zusätzlich an. Im Wirtschaftswunderland wird das Eigenheim zum Statussymbol.

Das Geschäft erreicht in den 60er Jahren solche finanzpolitische Bedeutung, dass eine gesetzliche Grundlage den für Banken äußerst lukrativen Markt regeln muss. Es dauert Jahre, bis sich Politiker und Lobbyisten einig werden, welche Leistungen Bausparkassen anbieten und wie sie ihre Kunden ködern dürfen. Am 21. Juni 1972 verabschiedet der Deutsche Bundestag das Gesetz über die Bausparkassen, mit dem für private und öffentliche Institute eine einheitliche Geschäftsgrundlage geschaffen wird. Heute gehört knapp die Hälfte aller Wohnungen in Deutschland ihren Bewohnern. 

Stand: 01.06.07