Stichtag

06. September 2007 - Vor 55 Jahren: Welturheberrechts-Abkommen wird unterzeichnet

Mit 75.000 Quadratmetern Stoff und 6.000 Meter Seil wird im Juni 1995 der Berliner Reichstag verhüllt. Die Idee stammt vom bulgarischen Verpackungskünstler Christo. Über drei Millionen Menschen schauen sich das Kunstwerk an. Finanziert wird die Verhüllung nur mit Erlösen aus Christos Urheberrechten. Seine Investitionen holt er nachträglich durch den Verkauf  von Lizenzen für Fotografien und Bildbände wieder herein. Pressebilder kann Christo zwar nicht verhindern. Aber eine Postkarte, die er nicht genehmigt hat, muss wieder vom Markt genommen werden.

Möglich wird Christos Vorgehen durch das Welturheberrechts-Abkommen, das am 6. September 1952 in Genf unterzeichnet worden ist - von 36 der damals anwesenden 48 Staaten. Es soll die Urheberrechte an Werken der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst in allen Ländern der Welt schützen. "Wenn ich weltweit einen Schutz für kreatives Arbeiten biete, dann ermögliche ich auch den weltweiten Vertrieb dieser Rechte", fasst Wolfgang Schimmel, Jurist und Urheberrechtsexperte bei der Gewerkschaft Verdi, den Grundgedanken des Abkommens zusammen.

Um die Rechte von Urhebern zu schützen, gibt es darüber hinaus diverse Regelungen und Gesetze. So kümmern sich Verwertungsgesellschaften wie die Gema, die VG Wort und die VG Bild um die Abgaben für die Urheber. Sie kassieren bei Verlagen, Sendern und anderen Verwertern, aber auch bei Herstellern von Kassetten, CDs, Rohlingen, Scannern, Kopierern und Druckern. Das Geld wird dann an die Urheber ausgeschüttet. Durch die Digitalisierung wird die Wahrnehmung der Urheberrechte allerdings immer schwieriger: Musik-Titel, Texte und Videos sind leicht und ohne Qualitätsverlust kopierbar. Runterladen und kopieren gehört inzwischen zum Alltag. Der Schaden, den Schwarz-Brenner und Wort-Räuber den Autoren und Komponisten sowie der Industrie zufügen, liegt in Milliarden-Höhe. Eine Antwort der Industrie darauf ist das so genannte Digital-Rights-Management (DRM). Digitale Kopierschutzmechanismen sollen illegale Raubkopien verhindern. Diese Regelungen sind jedoch durch zahlreiche Sammelklagen angefochten worden.

Stand: 06.09.07