Stichtag

09. Mai 2004 - Vor 35 Jahren: Ehebruch wird straffrei

Ehebruch? Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten! Was sich anhört wie eine Geschichte aus dem Mittelalter, gehört bis Ende der 60er Jahre zur bundesdeutschen Wirklichkeit. Diese Rechtsauffassung hat Tradition. Schon in der Bibel steht: "Du sollst nicht ehebrechen!" Gott offenbart Mose auf dem Berg Sinai seinen Willen in zehn Geboten. Wer diese Gesetze übertritt, begeht eine Sünde. Und Sünden müssen bestraft werden, sagt die Bibel. Was als Vergehen gilt und welche Strafe dafür vorgesehen ist, hängt von der jeweiligen Gesellschaftsform ab: "Die so genannten zehn Gebote sind eigentlich Lebensgesetze eines vor 3.000 Jahren lebenden Nomadenstammes", sagt der Rechtssoziologe Horst Herrmann. "Die mussten versuchen, bestimmte Regeln einzuhalten, damit es nicht Mord und Totschlag in ihren Zelten gab."

Am 9. Mai 1969 berät der Deutsche Bundestag in Bonn über ein neues Strafrecht. Zur Diskussion steht unter anderen der Paragraph 172, der noch aus dem Strafgesetz von 1871 stammt. Darin wir der Ehebruch behandelt. Ein Verhalten, das der CDU-Abgeordnete Hans Würmeling als "sozial schädlich" bewertet: "Wer die Strafbarkeit des Ehebruchs aufhebt, hält wohl nachträglich die immerhin 1.365 Bestrafungen wegen Ehebruchs in den Jahren 58 bis 66 nicht für richtig." Justizminister Horst Ehmke (SPD) entgegnet: "Die Frage ist, ob die Vorschrift zur Strafbarkeit des Ehebruchs zur Intaktheit der Ehe beiträgt." Das Aufbegehren der 68er-Generation mit Flower Power, Sexrevolte ("Wer zweimal mit der selben pennt, gehört schon zum Establishment!") und Oswalt Kolles Aufklärungsfilme zeigen Wirkung: Der Antrag des Abgeordneten Würmeling, den Ehebruch als Straftatbestand im Gesetzbuch zu belassen, wird vom Parlament abgelehnt.Stand: 09.05.04