Stichtag

04. Mai 1961: Bundessozialhilfegesetz wird verabschiedet

Die Zeit des Wirtschaftswunders ist vorüber. Erste Arbeitslose stören das Ideal der Vollzeitbeschäftigung. Der Bundestag muss handeln. Nach zweitägiger Debatte verabschiedet er am 4. Mai 1961 das Bundessozialhilfegesetz. "Die Sozialhilfe soll es dem Empfänger möglich machen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht", sagt der damalige Bundesinnenminister Gerhard Schröder (CDU). Das Gesetz sei das "letzte Netz der sozialen Sicherung".Nach Ansicht der Kölner Sozial-Dezernentin Marlis Bredehorst hat sich die Sozialhilfe in den 45 Jahren ihrer Existenz bewährt. Was eigentlich als Hilfe für einzelne Bedürftige gedacht war, sei längst "zur Massenhilfe in vielen Fällen, besonders in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit geworden". Ein Blick in die Statistik belegt die Entwicklung. 1963 sind rund 600.000 Menschen auf Sozialhilfe angewiesen; bis 2004 ist die Zahl auf drei Millionen Bedürftige angestiegen. Die Verfünffachung der Quote ist ein Problem vor allem der Kommunen. Sie tragen die Kosten.

Aber noch etwas hat sich gewandelt. "Die Sozialhilfe ist weniger deutsch geworden", sagt Stephan Santelmann vom Sozialamt Köln. "Sie ist multikultureller geworden, und sie ist männlicher geworden. Es sind viel mehr Männer Sozialhilfeempfänger als vor 30, 40 Jahren. Und die Sozialhilfe ist vor allem jünger geworden." Das war 2004. Die Antwort des Gesetzgebers lautet "Fordern und Fördern". Mit Hartz IV werden Sozial- und Arbeitslosenhilfe zum so genannten Arbeitslosengeld 2 zusammengelegt. Alle arbeitsfähigen Hilfeempfänger haben nunmehr eine gemeinsame Anlaufstelle. Sozialhilfe gibt es in Ausnahmefällen immer noch, etwa für ältere Menschen mit zu wenig Rente oder für Behinderte. Die Stadt Köln etwa übernimmt die Kosten für 3.500 Menschen in Heimen.

Stand: 04.05.06