Stichtag

15. November 1901: Erstes elektrisches Hörgerät zum Patent angemeldet

Der größte Tag im Leben ihres Mannes rückt näher, aber Alexandra von Dänemark ist traurig. In wenigen Tagen soll ihr Gatte als König Edward VII. den englischen Thron besteigen, und die fast taube Prinzessin befürchtet, den ersten Monarchenworten nicht lauschen zu können. Da kommt der Amerikaner Miller Reese Hutchinson und bittet um Gehör. Er präsentiert Alexandra ein telefonähnliches Rohr, das sie während der Krönung ans Ohr halten soll. Am Ende des Rohres hängen Drähte, die in einen zwölf Kilo schweren Batteriekasten münden. So steht Alexandra von Dänemark 1902 bei der Krönungszeremonie mit dem Hörer in der Hand am Altar der Westminster Abbey -  Hutchinsons Erfindung ist geadelt.

Hutchinson wird 1876 in Montrose (Alabama) geboren und zum Ingenieur ausgebildet. Zu seinen frühen Erfindungen gehört eine Autohupe. Später gibt ihm Thomas Alva Edison, der Entwickler des Kohlemikrofons, Arbeit als persönlicher Assistent. Am 15. November 1901 meldet der 26-jährige Hutchinson in New York Patentschutz für sein "Acoustikon" an. Es besteht aus einem Kohlemikrophon zur Schallaufnahme, einem Verstärker sowie einem Lautsprecher, der ans Ohr gehalten werden muss. Das Grundprinzip des Patents, für das Hutchinson später von Königin Alexandra einen Orden erhält, revolutioniert die bisher rein mechanische Hörrohrtechnik. Die Entwicklung kleinerer Batterien lässt die Verkaufszahlen endgültig in die Höhe schnellen.Heute sind elektrische Hörhilfen nahezu unsichtbar. Eigentlich sollte dies ein Anreiz sein, es Alexandra von Dänemark endlich nachzutun. Doch in Deutschland trägt nur jeder sechste der 14 Millionen Schwerhörigen ein Hörgerät.

Stand: 15.11.06