Stichtag

15. Mai 2006 - Vor 135 Jahren: Das deutsche Strafgesetzbuch wird verkündet

Bis 1866 gibt es in Deutschland fast so viele Strafgesetzbücher wie Kleinstaaten, etwa 15 bis 20. Einige der Fürsten- und Herzogtümer verfügen nicht einmal über eine solche systematische Gesetzessammlung. Hier gilt dann im Prinzip noch die so genannte peinliche Halsgerichtsordnung von 1532. Die kennt durchaus schon Rechtsgrundsätze, die immer noch gültig sind: Strafe nur nach erwiesener Schuld, Straffreiheit für Notwehr und bei fehlender Zurechnungsfähigkeit. Sie kennt aber auch Strafen, die im 19. Jahrhundert niemand mehr anwenden will, wie das Rädern und das Verbrennen. Und sie kennt die Folter als Verhörmethode.Eine erste Modernisierung und Vereinheitlichung des Strafrechts bringt der Norddeutsche Bund ab 1866. Nach dem deutsch-französischen Krieg und der Gründung des Kaiserreichs wird diese Reform auf das neue deutsche Territorium ausgeweitet. Am 15. Mai 1871 tritt das Strafgesetzbuch (StGB) in Kraft. Es hat eine doppelte Funktion: Der Bürger soll vor kriminellen Mitbürgern geschützt werden, aber auch vor der Willkür der Obrigkeit, des Staates. Letzterem dienen Regeln wie das Analogieverbot und das Rückwirkungsverbot: Straftaten müssen genau definiert sein und sind auch erst strafbar, wenn es ein Gesetz gegen sie gibt. Beide Regeln setzen die Nationalsozialisten während ihrer Herrschaft außer Kraft.

Die Grundstruktur des Strafgesetzbuches von 1871 ist bis heute nicht wesentlich verändert worden. Änderungen einzelner Bestimmungen gibt es jedoch mehr als 220, die meisten aus der Zeit der Bundesrepublik. So sind homosexuelle Beziehungen kein Straftatbestand mehr, auch darf man straffrei für empfängnisverhütende Mittel werben. Dafür werden früher unbekannte Straftatbestände eingeführt, etwa bei Umweltverschmutzung und in einer Vielzahl von Anti-Terror-Gesetzen, die in den 70er Jahren gegen die RAF und ab 2001 gegen den internationalen Terrorismus erlassen werden. Gerade bei solchen politischen Gesetzen stehen die beiden Ziele des StGB in Spannung zueinander: Schutz vor Kriminalität und Schutz vor Willkür.

Stand: 15.05.06