Stichtag

08. Oktober 2005 - Vor 55 Jahren: Bundesgerichtshof in Karlsruhe eröffnet

Köln soll Sitz des Bundesgerichtshofs ( BGH) werden - meint Bundeskanzler Konrad Adenauer im Mai 1950. Doch der ehemalige Kölner Oberbürgermeister kann sich nicht durchsetzen. Im Rechts- und Verfassungsausschuss des Bundestags siegt zwei Monate später die frühere badische Residenzstadt Karlsruhe - gegen die Mitbewerber Kassel, Hamburg, Braunschweig und Bamberg. Der BGH wird im Erbgroßherzoglichen Palais in der Karlsruher Innenstadt untergebracht und am 8. Oktober 1950 von Justizminister Thomas Dehler ( FDP) eröffnet: "Möge er sein ein Hort des Rechts, eine Zitadelle der Gerechtigkeit."Der Wunsch nach einem Neuanfang kommt nicht von ungefähr: Richter ohne Nazi-Vergangenheit sind fünf Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs rar. Viele Juristen hatten im "Dritten Reich" Karriere gemacht. Der Vorläufer des BGH, der Reichsgerichtshof in Leipzig, hatte 50.000 Todesurteile ausgesprochen und jüdische Bürger zu "Personen minderen Rechts" erklärt. Der Bundestag löst das Personalproblem 1951 mit einem Gesetz, wonach die meisten Beamten des "Dritten Reichs" einen Anspruch auf Wiedereinstellung haben. Da ändern manche mehr oder weniger überzeugt ihre Gesinnung und kehren in ihre Ämter zurück.

Mit dem  BGH beginnt zwar eine neue Ära. Doch das neue Gericht braucht zuweilen Nachhilfe: Es ist so erzkonservativ, dass das übergeordnete Bundesverfassungsgericht einige Urteile wieder aufheben muss. Dennoch: Kein  NS-Richter wird wegen Rechtsbeugung verurteilt. Das ohnehin repressive Sexualstrafrecht wird außerdem so streng wie möglich ausgelegt. In einer Stellungnahme des  BGH heißt es zur Gleichberechtigung: "Der Mann sichert die Entwicklung und Zukunft der Familie. Er vertritt sie nach außen. In diesem Sinne ist er das Haupt." Mittlerweile folgen die Urteile des  BGH der modernen Entwicklung der Gesellschaft. Seine Rechtssprechung ist wegweisend für die deutsche Gesetzgebung geworden. Rund 120 Richter sprechen pro Jahr durchschnittlich 4.000 Urteile. Sie beschäftigen sich mit allem, was rechtsunsicher ist: ob Inlineskater Fußgänger sind und auf dem Bürgersteig fahren sollen, wer die Pflegekosten für alte Eltern zu tragen hat und ob Männer heimlich einen Vaterschaftstest machen dürfen. Der  BGH ist die letzte Instanz für Zivil- und Strafverfahren. Er ist einer der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes - zu denen auch das Bundesarbeitsgericht und der Bundesfinanzhof gehören.


Stand: 08.10.05