Stichtag

18. Juni 2005 - Vor 35 Jahren: Herabsetzung des Wahlalters auf 18 Jahre

Flower Power, Demonstrationen, sexuelle Revolution - Ende der 1960er Jahre rebelliert die Jugend in der Bundesrepublik gegen gesellschaftliche Zwänge und die politischen Verhältnisse. Ihr Protest richtet sich unter anderem auch gegen das damals geltende Wahlrecht. Im Artikel 20 des Grundgesetzes steht, dass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Doch wer gehört zum Volk? Die deutschen Jugendlichen zahlen Steuern und leisten Wehrdienst, doch mündig und wahlberechtigt werden sie erst mit 21 Jahren. Ein Widerspruch, der Bundeskanzler Willy Brandt ( SPD) stört: "Wir wollen mehr Demokratie wagen", kündigt er in seiner Regierungserklärung am 28. Oktober 1969 an. "Wir werden dem Hohen Haus ein Gesetz unterbreiten, wodurch das aktive Wahlalter von 21 auf 18, das passive von 25 auf 21 Jahre herabgesetzt wird."

Die Absicht von Bundeskanzler Brandt ist umstritten. Es gibt Gegner und Befürworter quer durch die Fraktionen. Die Lager verlaufen nicht zwischen links und rechts, sondern zwischen alt und jung. Der Abgeordnete Richard Jaeger ( CSU) ist überzeugt: "So wie man im Militär erst gehorchen lernt, bevor man befehlen kann, kann man auch im Staatsleben zuerst einmal dienen, ehe man führt." Der  SPD-Abgeordnete Klaus-Peter Schulz lehnt die Herabsetzung des Wahlalters ab, weil dadurch "Unreife privilegiert" werde. Sein Parteifreund Heinz Westphal hingegen will auf die Jugend zugehen und ihr "mehr Mitwirkungsmöglichkeiten, aber auch gleichzeitig mehr Mitverantwortung" anbieten. Nach einer heftigen Debatte entscheidet der Bundestag am 18. Juni 1970 für Wahlen auf Bundesebene: "Wahlberechtigt ist, wer das 18. Altersjahr vollendet hat, wählbar ist, wer das Alter erreicht hat, mit dem die Volljährigkeit eintritt." Zu diesem Zeitpunkt haben bereits NRW, Hamburg, Schleswig-Holstein und das Saarland 18-Jährigen das Recht gewährt, den Landtag zu wählen.


Stand: 18.06.05