Stichtag

10. August 2005 - Vor 10 Jahren: Kruzifix-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

"In jedem Klassenzimmer ist ein Kreuz anzubringen", heißt es in der Bayerischen Volksschulordnung. Ein Elternpaar aus Nittenau bei Regensburg fühlt sich durch diese Vorschrift ihn seiner Glaubensfreiheit verletzt, die in Artikel vier des Grundgesetzes garantiert wird. Die Eltern sind Anhänger der anthroposophischen Weltanschauung nach der Lehre von Rudolf Steiner. Sie verlangen, dass Kruzifixe in den Klassenräumen ihrer Kinder abgehängt werden - ohne Erfolg. Stattdessen folgen rund 20 anonyme Morddrohungen und ein neun Jahre langer Weg durch die Gerichtsinstanzen. Bis nach Karlsruhe.Am 10. August 1995 verkündet das Bundesverfassungsgericht, dass die bayerische Vorschrift verfassungswidrig sei. Sie sei "nicht mit der Neutralitätspflicht des Staates vereinbar". Das Anbringen eines Kreuzes in den Unterrichtsräumen "einer staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist", verstoße gegen die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit. Damit ist nicht grundsätzlich jedes Aufhängen eines Kreuzes in einem Klassenzimmer verfassungswidrig, sondern lediglich ein Gesetz, das dies zwingend vorschreibt.Bayerns offizielle Reaktion auf die Entscheidung ist zweideutig-eindeutig: "Dass wir das Urteil akzeptieren, ist doch keine Frage", sagt Ministerpräsident Edmund Stoiber ( CSU), "aber die Konsequenzen geben möglicherweise noch Spielraum, [...] alles dabei zu belassen, wie es jetzt ist." Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Johann Friedrich Henschel, kontert: Der Ankündigung mancher Politiker, den Richterspruch nicht zu befolgen, liege "die Maxime zugrunde, dass das Recht nicht zu beachten ist, wenn es einem nicht passt." Henschel warnt: "Wir verlassen die Grundlagen unseres Rechtsstaates, wenn das Schule macht."

Stoiber lässt sich nicht beirren. Er kündigt ein Gesetz an, "in dem geregelt ist, dass in unseren Schulen weiterhin Kreuze hängen". Wenn gegen dieses Gesetz geklagt werde, müsse sich das Verfassungsgericht ein weiters Mal damit beschäftigen. Er wolle "bis an die Grenzen der rechtlichen Möglichkeiten" gehen, um die Wirkung des Richterspruchs zu ändern. Daraufhin wird das Schulgesetz in Bayern geändert. Es steht zwar immer noch drin: "In jedem Klassenzimmer ist ein Kreuz anzubringen." Aber es steht auch drin: Wenn sich jemand beschwert, muss es abgehängt werden. Nur: Wer legt sich schon gern mit bayerischen Christen an?


Stand: 10.08.05