Stichtag

04. Januar 2005 - Vor 20 Jahren: Leihmutter Kim Cotton bringt Kind zur Welt

"Leihmutter ins Gefängnis?" titelt die Bild-Zeitung am 4. Januar 1985. An diesem Tag hat Kim Cotton in London ein gesundes Baby zur Welt gebracht - und sogleich abgegeben. Denn sie trug das Baby im Auftrag eines kinderlosen Ehepaars aus. Angeblich bekam sie für die bestellte Schwangerschaft umgerechnet 12.000 Euro. Leihmutterschaft ist in Großbritannien nicht verboten - aber Geld darf man nicht dafür nehmen. Ins Gefängnis kommt Kim Cotton dennoch nicht. Sie trägt später sogar noch Zwillinge im Auftrag aus und schreibt darüber 1996 ein Buch -  der legale Weg, mit Leihmutterschaft Geld zu verdienen.Schon das Wort Leihmutter weckt alle möglichen und unmöglichen Fantasien. Dabei läuft das eigentliche Geschäft ganz einfach ab, wie ein auftraggebender Vater berichtet: "Man besucht die Leihmutter, und meistens ist da ein Badezimmer. Dort hat man ein kleines Gefäß wie in den Kliniken und überreicht es der Leihmutter: Die hat eine Spritze, um sich den Samen einzuführen. " Die Leihmutter trägt also ihr eigens Kind aus, um es nach der Geburt den Auftragebern abzutreten. Sie überlässt es einer Frau, die entweder unfruchtbar ist oder aus medizinischen Gründen keine Schwangerschaft austragen kann. In diesem zweiten Fall kommt auch eine partielle Leihmutterschaft in Frage, bei der eine Frau die befruchtete Eizelle einer anderen eingesetzt bekommt.

Volle und partielle Leihmutterschaft ist in Deutschland gesetzlich verboten. 1989 verwirft der Bundestag Leihmutterschaft als unmoralisch. Fortpflanzung ohne eine personale Beziehung sei gegen das Kindeswohl, meinen die Gegner. Das Embryonenschutz-Gesetz von 1990 bekräftigt dieses Verbot. In Großbritannien dagegen gibt es Leihmütter, die ganz legal schon sechs Schwangerschaftsaufträge ausgeführt haben. Der Verein "Überwindung von Kinderlosigkeit durch Leihmutterschaft" (COTS = childlessness overcome through surrogacy) vermittelt Kinderlose an Leihmütter. Ein Antrag ans Jugendamt regelt die Übertragung der Elternschaft vertraglich, damit es nicht nach der Geburt zu Konflikten kommt.

Stand: 04.01.05