Stichtag

17. Mai 2005 - Vor 40 Jahren: Bundes-Tierärzteordnung wird unterzeichnet

Wenn Ihr Pekinese Mundgeruch hat, was machen Sie dann? Sie gehen zum Tierarzt. Und was macht der? Wahrscheinlich wird er in der Schnauze Ihres Hundes nach Zahnstein suchen, ihn finden und entfernen. Das kostet rund 45 Euro. Sie könnten preiswerter für frischen Hunde-Atem sorgen, dann aber müsste der Arzt auf die Narkose verzichten - was nicht ratsam ist. Schließlich sollen Tiere nicht leiden. Damit beim Tierarzt alles mit rechten Dingen zugeht, gibt es die Bundes-Tierärzteordnung ( BTO), eine Art Grundgesetz für Tierärzte. Sie wird am 17. Mai 1965 vom damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke unterzeichnet.

Bereits 1778 gründet der englische König Georg III. - als Kurfürst von Hannover - in Deutschland die "Rossarzneischule". Seitdem gilt: Auch Tiere müssen medizinisch behandelt werden. Zum Vorläufer der  BTO wird dann die Reichstierarzt-Verordnung. "Der Tierarzt ist berufen, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern oder zu heilen", heißt es im ersten Paragraphen der  BTO. Gleichzeitig solle der Mensch vor Tierkrankheiten bewahrt werden. Wer Tierarzt werden will, muss mindestens 5,5 Jahre studieren. Ein halbes Jahr entfällt auf die praktische Ausbildung. Nach der erfolgreich abgelegten "Tierärztlichen Prüfung" wird die so genannte Approbation erteilt, die Zulassung als Veterinär. Dessen Arbeit wird von der jeweiligen Landes-Tierärztekammer kontrolliert.Stand: 17.05.05