Die Hauptangeklagten der Nürnberger Kriegsverbrecher-Prozesse

Stichtag

20. November 1945 - Beginn der Nürnberger Prozesse

Mehr als 50 Millionen Menschen sind tot, als der Zweite Weltkrieg im Mai 1945 zu Ende geht. Am 18. Oktober 1945 wird dem Internationalen Militärgerichtshof in Berlin eine 85 Seiten starke Anklageschrift gegen die Hauptverantwortlichen des "Dritten Reichs" vorgelegt - im selben Saal, in dem ein Jahr zuvor die Hitler-Attentäter des 20. Juli zum Tod verurteilt wurden. Die alliierten Siegermächte nutzen das Kammergericht Berlin-Schöneberg allerdings nur ein einziges Mal. Dann ziehen sie nach Nürnberg um. Der Justizpalast am Stadtrand ist kaum beschädigt und sein großer Gerichtssaal ist mit einem nebenan gelegenen Gefängnis durch einen unterirdischen Gang verbunden.

Außerdem ist Nürnberg ein Nazi-Symbol: Hier hat die  NSDAP ihre jährlichen Massenspektakel inszeniert, hier sind 1935 die antisemitischen "Nürnberger Gesetze" beschlossen worden.

Auf 24 Angeklagte geeinigt

Am 20. November 1945 beginnt der Prozess gegen die so genannten Hauptkriegsverbrecher. Die Alliierten haben sich auf 24 Angeklagte geeinigt: Hermann Göring als ranghöchster Nazi und Wilhelm Keitel als Chef der Wehrmacht stehen stellvertretend für Adolf Hitler, Ernst Kaltenbrunner für den toten Heinrich Himmler und den Terrorapparat. Der Herausgeber des Hetzblatts "Der Stürmer", Julius Streicher, personifiziert den Antisemitismus.

Die Minister Joachim von Ribbentrop, Alfred Rosenberg, Hans Frank, Wilhelm Frick und Albert Speer vertreten die Reichsregierung. Fritz Sauckel steht für die Gauleiter. Unter den weiteren Angeklagten sind der Auschwitz-Kommandant Rudolf Höß, Hilters Adlatus Rudolf Hess sowie als Vertreter der Rüstungsindustrie Gustav Krupp von Bohlen und Halbach.

Zwölf Todesurteile verkündet

Die vier Anklagepunkte lauten: Verschwörung gegen den Weltfrieden, Planung und Durchführung eines Angriffkriegs, Verbrechen und Verstöße gegen das Kriegsrecht und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Ermordung von über sechs Millionen Juden ist kein gesonderter Anklagepunkt, da der Holocaust als Kriegsfolge verstanden wird. Die Angeklagten erklären sich für "nicht schuldig" - außer Hitlers Architekt und Rüstungsminister Speer. Der Prozess endet im Oktober 1946. Zwölf Todesstrafen werden verkündet und vollstreckt, des Weiteren verhängt das Internationale Militärtribunal neun Haftstrafen zwischen zehn Jahren und lebenslänglich. Drei Angeklagte werden freigesprochen. Die Sitzungsprotokolle umfassen 16.000 Seiten.

Zwischen 1946 und 1949 finden insgesamt zwölf sogenannte Nachfolgeprozesse statt, die von den Medien und der Bevölkerung weitgehend unbeachtet bleiben. Die Urteile werden von deutsch-nationalen Kreisen als "Siegerjustiz" diffamiert. Viele Deutsche instrumentalisieren die Verurteilung führender Nazis zur Selbstentlastung und nutzen sie zur Mythenbildung: angeblich sind Ahnungslose durch eine Horde von Verbrechern verführt worden.

Stand: 20.11.2005