Demonstration in München gegen die Verjährung von Nazi-Verbrechen (Aufnahme von 1964)

25. März 1965 - Bundestag verabschiedet Verjährungsgesetz

Stand: 25.03.2020, 00:00 Uhr

Nach dem Zweiten Weltkrieg werden bei den Nürnberger Prozessen 24 Männer als Hauptkriegsverbrecher angeklagt. In den drei Westzonen verurteilen die Alliierten über 5.000 Männer und Frauen. Hingerichtet werden knapp 500 Personen.

Doch dann erlahmt die strafrechtliche Verfolgung von Nazi-Tätern. Im Kalten Krieg sehen die Alliierten die beiden Teile Deutschlands zunehmend als Verbündete ihrer jeweiligen strategischen Interessen. In der Bundesrepublik wird von manchen Politikern ohnehin ein "Schlussstrich" gefordert.

Unwillige Justiz

Auch die meisten westdeutschen Staatsanwälte unternehmen nicht viel. Zu den Ausnahmen gehört Fritz Bauer, Generalstaatsanwalt in Hessen. Er hilft dem israelischen Geheimdienst, Adolf Eichmann zu fassen.

Bauer sorgt zudem dafür, dass der Auschwitz-Prozess ab 1963 in Frankfurt am Main stattfindet. Damit werden die verdrängten Nazi-Verbrechen zum öffentlichen Thema.

FDP lehnt Verlängerung ab

Diskutiert wird über die Verjährungsfristen für Mord und Totschlag. Denn bei Totschlag ist die Frist von 15 Jahren bereits 1960 abgelaufen. 1965 drohen auch Mordtaten zu verjähren, für die eine Frist von 20 Jahren gilt.

Gegen eine Verlängerung der Frist ist vor allem die FDP. Ihr Abgeordneter Thomas Dehler argumentiert im Bundestag, dass jede Tat einmal verjähren müsse.

Verschiebung der Verjährung

Der SPD-Abgeordnete Adolf Arndt kontert: "Ein Mann, der vor den Augen der Mutter einen Säugling an den Füßen nimmt und mit dem Kopf am nächsten Eisenpfahl zerschmettert" - da könne man nicht sagen: "Was hat der heute noch mit seiner Tat zu tun?"

Die meisten Abgeordneten der Union sehen das auch so. Mit großer Mehrheit verschiebt am 25. März 1965 der Bundestag den Beginn der Verjährung von 1945 auf 1950. Die Begründung: Die bundesdeutsche Justiz habe erst ab dann tätig werden können.

Bundestag verabschiedet Verjährungsgesetz (am 25.03.1965)

WDR 2 Stichtag 25.03.2020 04:15 Min. Verfügbar bis 23.03.2030 WDR 2


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Mord oder Totschlag

1969 verlängert der Bundestag die Verjährungsfrist für Mord auf 30 Jahre und hebt sie 1979 ganz auf. Trotzdem bleibt die Frage, ob es sich jeweils um Mord oder Totschlag handelt.

Denn ab 1968 gilt: Jedem Mordgehilfen muss persönlich "Rassenhass" oder ein anderer niederer Beweggrund nachgewiesen werden - was kaum möglich ist. Darum werden viele Taten als - längst verjährter - Totschlag eingestuft.

Wende ab 2011

Erst 2011 besteht die bundesdeutsche Justiz nicht mehr darauf, eine direkte Beteiligung an Morden in Vernichtungslagern nachzuweisen.

Seither können auch NS-Helfer belangt werden, die nicht aktiv an Verbrechen beteiligt waren - also jeder, der in einem KZ gedient hat.

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"ZeitZeichen" auf WDR 5 (9.45 Uhr) und WDR 3 (17.45 Uhr) erinnert am 25. März 2020 ebenfalls an die Verabschiedung des Verjährungsgesetzes. Auch das "ZeitZeichen" gibt es als Podcast.

Stichtag am 26.03.2020: Vor 25 Jahren: Schengener Abkommen tritt in Kraft