Kriegsdienstverweigerer bei Demo in Bonner Beethovenhalle, 1974

6. August 1968 - Urteil zur Gewissensentscheidung bei Kriegsdienstverweigerung

Stand: 06.08.2018, 00:00 Uhr

"Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz." So steht es im Artikel 4, Absatz 3 des Grundgesetzes. Die 1949 gegründete Bundesrepublik ist der erste Staat der Welt, der ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung (KDV) in seine Verfassung aufnimmt.

Bundesverwaltungsgerichtsurteil zum Wehrdienst (06.08.1968)

WDR 2 Stichtag 06.08.2018 04:06 Min. Verfügbar bis 03.08.2028 WDR 2


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Welche Gewissensnöte aber sind stichhaltig, um den Kriegsdienst verweigern zu können? Von 1956 bis 1976 muss jeder KDV-Antragsteller seine pazifistische Grundhaltung vor einer Prüfkommission unter Beweis stellen. Am 6. August 1968 urteilt das Bundesverwaltungsgericht in Berlin: Auch politische Überzeugungen können zu einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst führen.

Konstruierte Gewaltszenarien

Zum "Bund" zu gehen, ist bis in die Mitte der 60er-Jahre meist eine Selbstverständlichkeit. Verweigerer gelten als Drückeberger. Der eskalierende Vietnamkrieg aber macht vielen jungen Wehrpflichtigen die eigene Einstellung zu Gewalt, Waffen und Kriegsdienst bewusst. Im Protestjahr 1968 stellen fast 12.000 einen KDV-Antrag - doppelt so viele wie im Vorjahr.

Von den Prüfungskommissionen der Kreiswehrersatzämter werden die Verweigerer mit teils extrem konstruierten Gewaltszenarien konfrontiert: "Was tun Sie, wenn die Russen einmarschieren und einer ihrer Freundin eine Kalaschnikow an den Kopf hält?", lautet eine der üblichen Fragen.

Nicht selten treten die Mitglieder der Prüfungsgremien wie Ankläger auf – obwohl die Kriegsdienstverweigerer nur ein garantiertes Grundrecht in Anspruch nehmen. Friedensorganisationen kritisieren die fragwürdige Gewissensausforschung und die Willkür des Verfahrens scharf.

Als Autofahrer unglaubwürdig

Nach 1968 steigt die Zahl der Kriegsdienstverweigerer weiter sprunghaft, ebenso die Zahl der Ablehnungen; die Ablehnungsgründe werden immer abstruser. Ein Verwaltungsgericht entscheidet sogar: Um als Kriegsdienstverweigerer glaubwürdig zu sein, müsse man den Führerschein abgeben: schließlich fordere der Straßenverkehr auch Tote. Nach erregter öffentlicher Debatte hebt das Bundesverwaltungsgericht den Spruch auf.

1983 wird die mündliche Anhörung endgültig abgeschafft und die Anerkennung als Verweigerer zum rein schriftlichen Verfahren. Daran ändert auch die Einführung der freiwilligen Wehrpflicht im Jahr 2011 nichts. Wer den Wehrdienst aus Gewissensgründen ablehnt, muss dies weiterhin schriftlich beantragen.

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