Ein Traktor versprüht auf einem Raps-Feld Pflanzenschutzmittel

10. Mai 1968 - Pflanzenschutzgesetz verkündet

Stand: 10.05.2018, 00:00 Uhr

Über 90 Prozent der deutschen Fließgewässer sind ökologisch gesehen in keinem guten Zustand. Auch der Rückgang der Fluginsekten ist dramatisch: 75 Prozent seit 1989. Eine Ursache dieser Entwicklungen sind Pflanzenschutzmittel.

Pflanzenschutz betreibt der Mensch, seit er mit dem Ackerbau begonnen hat. Neben Vogelscheuchen und Mausefallen werden schon früh auch Chemikalien eingesetzt - zum Beispiel gebrannter Schwefel gegen Pilzbefall und Arsen im Kampf gegen Insekten. Mit der Entwicklung der Naturwissenschaften werden immer mehr chemisch-synthetische Stoffe eingesetzt.

Das Pflanzenschutzgesetz wird verkündet (am 10.05.1968)

WDR 2 Stichtag 10.05.2018 04:03 Min. Verfügbar bis 07.05.2028 WDR 2


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Einsatz steigt nach dem Zweiten Weltkrieg

1939 entdeckt der Schweizer Paul Hermann Müller die Grundsubstanz von DDT. Das Insektizid wird bald weltweit zur Schädlingsbekämpfung verwendet - auch in der Landwirtschaft, die nach dem Zweiten Weltkrieg immer industrieller wird. Nebenwirkungen werden zunächst vernachlässigt.

Kritik gibt es erstmals 1962. In ihrem Buch "Silent Spring" ("Stummer Frühling") lenkt die US-Biologin Rachel Carson den Blick der Öffentlichkeit auf die Schattenseiten des zunehmenden Einsatzes von Pestiziden. DDT beeinflusst beispielsweise die Vogelpopulation negativ.

US-Biologin warnt

Carson beschreibt, welche Auswirkungen die Mittel in Wasser und Boden sowie auf die Pflanzen und Tiere haben - aber auch, wie die Gifte über die Nahrung den Menschen erreichen. "Diese Anhäufung von Chemikalien aus vielen verschiedenen Quellen setzt ihn einer Gesamtwirkung aus, die sich nicht messen lässt", so Carson. Auch kleinste Mengen von Rückständen seien nicht gefahrlos.

Das Buch löst Kontroversen aus. Die Folge: Am 10. Mai 1968 wird das Pflanzenschutzgesetz verkündet, das erstmals ein Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln in der Bundesrepublik vorschreibt. Zuvor gab es nur eine freiwillige Registrierung und Prüfung. Mit dem Gesetz wird erstmals der Schutz von Mensch und Tier berücksichtigt.

Umstrittene Risikostudien

Durch das neue Verfahren übernimmt der Staat zugleich eine Mitverantwortung für alle möglichen Folgen. Immer mehr Schutzgüter kommen mit der Zeit dazu. Geprüft wird heute auch, welche Folgen die Mittel für die Umwelt, den Naturhaushalt und die biologische Vielfalt haben.

Kritiker bemängeln am Zulassungsverfahren, dass die Risikostudien vorwiegend von den Herstellern selber kämen. Unabhängige Erkenntnisse müssten mitberücksichtigt werden. Das geschehe aber noch nicht ausreichend.

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