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1. Februar 1975 - Neues Namensrecht bei Eheschließung

Stand: 01.02.2020, 00:00 Uhr

Wer heiratet, steht in Deutschland vor dem Dilemma: Wie soll die Liebe künftig heißen? Behält jeder seinen Geburtsnamen? Oder lieber ein Doppel à la Kramp-Karrenbauer oder Leutheusser-Schnarrenberger? Den Namen des Partners annehmen? Aber wer soll denn wessen Namen tragen?        

Früher war alles ganz einfach: Wenn Herr Müller und Fräulein Lüdenscheid geheiratet haben, wurde aus Fräulein Lüdenscheid automatisch Frau Müller. So hat es das preußische Landrecht aus dem Jahr 1794 bestimmt, und so bleibt es weitgehend bis Mitte der 1970er Jahre. Dann lässt sich das Namens-Patriarchat nicht mehr halten.

Neues Namensrecht für Ehepaare (am 01.02.1975)

WDR 2 Stichtag 01.02.2020 04:15 Min. Verfügbar bis 29.01.2030 WDR 2


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Ohne Einigung bestimmt der Mann den Namen

Der Bundestag beschließt 1975 eine umfassende Namensrechtsreform, die ein Jahr später in Kraft tritt. Nun kann Frau Lüdenscheid ihren Namen behalten. Herr Müller darf jetzt nach der Heirat auch Lüdenscheid heißen oder Müller-Lüdenscheid.

Nur: Wenn sich ein Ehepaar nicht einigen kann, wird automatisch der Name des Mannes zum gemeinsamen Familiennamen bestimmt. Gleichberechtigung sieht anders aus.

Das findet auch die Journalistin Kerstin Klamroth. Zumal es nicht zulässig ist, dass jeder seinen Namen behält. Klamroth holt sich Rat von ihrer Patentante, einer Anwältin, die eine Klage vorschlägt.

"Und sie hat mir dann diese Klage tatsächlich zur Hochzeit geschenkt", erzählt Klamroth. Eigentlich wollte ihr Mann in der Ehe ihren Namen tragen, aber das geht jetzt nicht mehr.

Klageweg statt Hochzeitsromantik

Denn damit die Klage auf den Weg gebracht werden kann, muss das Brautpaar bei der Hochzeit 1985 angeben, dass man sich nicht auf einen gemeinsamen Namen einigen kann. Daraufhin trägt der Standesbeamte dem Gesetz entsprechend den Namen des Mannes als Ehenamen ein.

Das sei zwar bei der Trauung wenig romantisch gewesen, aber eben juristisch notwendig. "Wir haben uns bezogen auf Artikel 3 Grundgesetz: Männer und Frauen sind gleichberechtigt", erklärt Klamroth. Mit Erfolg: 1991 entscheidet das Bundesverfassungsgericht, dass das bis dahin gültige Recht für die Bestimmung des Ehenamens unvereinbar mit dem Grundgesetz ist.

Drei Jahre später tritt die angemahnte Reform in Kraft: Können sich die Eheleute nicht auf einen gemeinsamen Familiennamen einigen, behält nun jeder den bis dahin geführten Nachnamen. Fortan darf Frau Lüdenscheid nach der Hochzeit Frau Lüdenscheid bleiben, und Herr Müller kann Herr Müller bleiben.

Programmtipps:

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"ZeitZeichen" auf WDR 5 (9.45 Uhr) und WDR 3 (17.45 Uhr) erinnert am 1. Februar 2020 ebenfalls an das Namensrecht für Eheleute. Auch das "ZeitZeichen" gibt es als Podcast.

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