Polizist lässt Karnevalsclown in Alkoholmessgerät blasen

20. Juli 1973 - 0,8-Promillegrenze am Steuer gesetzlich eingeführt

Stand: 20.07.2018, 00:00 Uhr

Diese Zahl alarmiert die Bundesdeutschen: 1970 werden im Straßenverkehr 19.193 Menschen getötet. Bei jedem vierten Unfall sind Betrunkene beteiligt. Dabei ist die Gefahr durch Alkohol am Steuer schon lange bekannt. 1959 haben Fahrtests des Münsteraner Rechtsmediziners Albert Ponsold bewiesen: Die meisten Probanden versagen bereits mit 0,75 Promille Alkohol im Blut.

Dennoch sehen viele Fahrer die Beherrschung ihres Wagens mit einigen Bier oder Wein intus eher als sportliche Herausforderung. "Wer Alkohol trinkt und Auto fährt, ist ein gefährlicher Mensch", erklärt Bundesjustizminister Gustav Heinemann (SPD) 1967 unmissverständlich.

Gesetz über die 0,8 Promille-Grenze (am 20.07.1973)

WDR 2 Stichtag 20.07.2018 04:13 Min. Verfügbar bis 17.07.2028 WDR 2


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Auch "leicht angetrunken" eine Gefahr

Bei Heinemanns Politikerkollegen aller Parteien verhallt die Warnung ungehört. Denn viele ihrer Wähler sind Autofahrer - und nicht wenige von ihnen glauben, unter Alkoholeinfluss sogar noch besser fahren zu können. Erst unter dem Eindruck der Rekordzahl an Verkehrstoten 1970 sieht sich die Regierung zum Handeln gezwungen.

Mitte Juni 1973 beschließt der Bundestag, eine Grenze von 0,8 Promille Alkohol im Blut einzuführen. Am 20. Juli 1973 tritt sie in Kraft. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 3.000 D-Mark und drei Monate Fahrverbot. Ein Wert jenseits von 1,3 Promille gilt als Straftat und kann mit 10.000 Mark oder einem Jahr Haft bestraft werden.

Die absolute Zahl der Unfälle unter Alkoholeinfluss sinkt zwar, aber auch viele der nur "leicht angetrunkenen" Unfallverursacher erweisen sich als völlig fahruntüchtig. "Bei 0,3 Promille wird die Wahrnehmung beeinträchtigt", warnt die Info-Sendung "7. Sinn" in der ARD schon 1974. Doch erst 1988 wird die Promillegrenze auf 0,5 herabgesetzt.

Bald 0,0-Promille für alle?

Fahranfänger müssen seit 2007 völlig nüchtern bleiben oder ihren Führerschein zunächst wieder abgeben. In Kursen mit einem "Drink Driving"-Anzug, der die Wahrnehmungsfähigkeit im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss simuliert, werden ihnen die Gefahren vor Augen geführt.

Ärzte, Unfallforscher und Polizeiexperten aber fordern die Einführung der 0,0-Promillegrenze für alle Verkehrsteilnehmer. Bereits 0,2 Promille Alkohol könnten medizinisch bedenklich sein, warnen sie einhellig:  "Alkohol und Teilnehmen am Straßenverkehr, es sei denn zu Fuß, passen einfach nicht zusammen. Genau das muss die Botschaft sein.“

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