Ein Arzt untersucht einen Patienten mit einem Stethoskop

18. März 1965 - Einführung der Gebührenordnung für Ärzte

Stand: 18.03.2020, 00:00 Uhr

Alles hat seinen Preis. Das gilt nicht nur für Lebensmittel und Kleidung, sondern auch für ärztliche Leistungen. Viele Privatpatienten müssen beim Blick auf die Arztrechnung schlucken, wenn der Mediziner für ein zweiminütiges Beratungsgespräch einen horrenden Betrag berechnet.

Gebührenordnung für Ärzte in Kraft (am 18.03.1965)

WDR 2 Stichtag 18.03.2020 04:14 Min. Verfügbar bis 16.03.2030 WDR 2


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Doch die Beträge sind gesetzlich geregelt: In der Gebührenordnung für Ärzte, kurz GOÄ. Erarbeitet wird diese im Jahr 1964 vom Gesundheitsministerium um Elisabeth Schwarzhaupt (CDU).

Bis dahin nutzten die Mediziner noch die Preußische Gebührenverordnung, die zu dem Zeitpunkt schon 70 Jahre alt ist. Zwar wurden die Sätze 1957 nochmals überarbeitet, aber die aufgeführten ärztlichen Tätigkeiten stammen aus dem 19. Jahrhundert und sind völlig veraltet.

Ärzteverband gegen Krankenkassen

Schwarzkopfs Idee klingt ebenso einleuchtend wie simpel: Mit einer Bundes-Gebührenordnung will sie die Medizin auch abrechnungstechnisch endlich ins 20. Jahrhundert hieven. Doch ganz so einfach ist es nicht.

Denn die geplante Gebührenerhöhung löst ein Gezerre zwischen dem Ärzteverband und den Krankenkassen aus. Die einen wollen mehr Geld, für die anderen sind die Gebühren zu hoch.

Neue Grundlage für Ärzte

Schließlich einigt man sich aber doch und so tritt die GOÄ am 18. März 1965 in Kraft. Sie wird zur neuen Grundlage, auf der Ärzte und Zahnärzte die Behandlung von Privatpatienten abrechnen dürfen. Drei Mark etwa gibt es für eine Blutentnahme, 250 Mark für eine Hirnoperation.

Die Werte sind Richtnormen, die der Arzt je nach Aufwand auch überschreiten kann. Diese Bundes-Gebührenordnung gilt bis 1982, dann wird sie reformiert.

Sätze seitdem kaum erhöht

Heute stehen Ärzte, Krankenkassen und Politik aber wieder vor den gleichen Problemen wie damals: Zum einen sind die Sätze seitdem kaum erhöht worden. Stattdessen dürfen Ärzte heute auch ohne Begründung die Grundgebühren um das 2,3-fache steigern.

Zum anderen ist auch die Liste an sich veraltet. "Wenn Methoden noch nicht enthalten sind, dann können diese nach einer in Art und Umfang ähnlichen Leistung abgerechnet werden", erklärt Tanja Wolf von der Verbraucherzentrale. So kann ein Mann an der Prostata operiert werden, auf der Abrechnung steht aber Augen-OP.

Das ist skurril und verwirrend zugleich. Eine Reform der GOÄ ist also wieder mal bitter nötig. Doch es gibt ein altbekanntes Problem: Seit Jahren können sich alle beteiligten Parteien nicht einigen.

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