Ein Arzt trägt ein Stethoskop um den Hals.

12. November 1982 - Neufassung der Gebührenordnung für Ärzte tritt in Kraft

Stand: 12.11.2017, 00:00 Uhr

"Es gibt zum Teil unterschiedliche Telefon-Nummern von Praxen: für gesetzlich Versicherte und für Privatpatienten", sagt Tanja Wolf von der Verbraucherzentrale NRW. "Es gibt zum Teil unterschiedliche Wartezimmer oder eben Ärzte, die nur Privatpatienten behandeln."

Für Ärzte macht es einen finanziellen Unterschied, wie ihre Patienten versichert sind. "Heute bekommt ein Arzt für die simpelste Erkrankung eines privat Versicherten mehr Geld als für die schwere Erkrankung des Kassenpatienten", kritisiert der Kölner SPD-Politiker und Mediziner Karl Lauterbauch. Viele niedergelassene Ärzte aber sagen: Wenn wir die Privatpatienten nicht hätten, dann könnten wir die Praxis dichtmachen.

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) (am 12.11.1982)

WDR 2 Stichtag 12.11.2017 04:16 Min. Verfügbar bis 10.11.2027 WDR 2


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Gerüst für die Abrechnung

Welche Beträge Ärzte für die Behandlung von Privatpatienten berechnen dürfen, ist in der Bundesrepublik gesetzlich geregelt: 1965 wird für privat Versicherte die erste Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verabschiedet. Sie soll - ähnlich dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen - ein Gerüst für die Abrechnung bieten. Zunächst muss sich daran aber niemand halten. Das ändert sich erst am 12. November 1982, als eine Novelle der GOÄ beschlossen wird - und bald darauf für alle Ärzte die verbindliche Grundlage ist.

Diese amtliche Gebührenordnung besteht aus einer Liste von rund 2.400 nummerierten ärztlichen Leistungen. Die Ziffer 1 zum Beispiel bedeutet "Beratung, auch mittels Fernsprecher". Dafür beträgt der einfache Gebührensatz 4,66 Euro. Auf der Arztrechnung findet sich dahinter der sogenannte Steigerungssatz. Damit wird der einfache Gebührensatz multipliziert.

Berechnungsliste veraltet

Der durchschnittliche Steigerungssatz, den ein Arzt nicht begründen muss, hat den Faktor 2,3. Für das normale Gespräch zwischen Arzt und Patient werden also 10,72 Euro fällig. Spezialisten verlangen gern auch höhere Steigerungssätze, rechtlich ist das zulässig.

Die Liste ärztlicher Leistungen ist seit 1982 kaum verändert worden, die Medizin hat sich aber weiter entwickelt. "Wenn neue Methoden dazukommen und nicht enthalten sind, dann können die, wenn sie nach Art und Umfang ähnlich sind, nach einer dort aufgeführten Leistung ausgeführt werden", sagt Tanja Wolf von der Verbraucherzentrale. So könne es passieren, dass ein Mann an der Prostata operiert wird und auf der Abrechnung zum Beispiel Augen-OP steht.

Reform der Gebührenordnung gestaltet sich schwierig

Seit mehreren Jahren wird darum versucht, die GOÄ zu reformieren. Die Voraussetzungen dafür sind hoch: Einigen müssen sich zunächst die Ärzteschaft und die Krankenkassen. Deren Entwurf muss vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft werden.

Dann muss der Bundesrat darüber abstimmen, bevor zum Schluss die Rechtsverordnung von der Bundesregierung erlassen werden kann. Deshalb ist - bis auf kleine Korrekturen - der 1982 beschlossene Leistungskatalog bis heute gültig.

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