Frauen 1912 in Berlin auf dem Weg zu einer Demonstration für das Frauenwahlrecht

30. November 1918 - Frauen in Deutschland erhalten Wahlrecht

Stand: 30.11.2018, 00:00 Uhr

Der Kampf um das Frauenwahlrecht in Deutschland beginnt 1848 mit der Märzrevolution: "Frauen wie Männer wollten mehr Rechte", sagt die Autorin Isabel Rohner. "Auch Frauen haben sich an den Kämpfen auf den Barrikaden beteiligt." Eine von ihnen ist die Feministin Mathilde Anneke, die in Köln die "Frauen-Zeitung" herausbrachte.

Doch die Revolution scheitert. "Der Staat schlug mit allem zurück, was er hatte", sagt Literaturwissenschaftlerin Rohner. "Auch ganz gezielt gegen diese aufmüpfigen Frauen." Die Frauenbewegung wird per Gesetz ausgebremst. Ab 1851 ist es Frauen laut des Pressegesetzes verboten, in verantwortlichen Positionen in Redaktionen mitzuarbeiten oder Zeitungen herauszugeben.

Frauen erhalten Wahlrecht in Deutschland (30.11.1918)

WDR 2 Stichtag 30.11.2018 04:16 Min. Verfügbar bis 27.11.2028 WDR 2


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Vereinsverbot für Frauen

Auch das in der Märzrevolution 1848 erwirkte Vereins- und Versammlungsrecht für Frauen fällt der sogenannten Reaktion zum Opfer. Im Herbst 1848 sorgt das Vereinsverbot dafür, dass Frauen weder politischen Vereinen angehören noch öffentliche Vereinsversammlungen besuchen dürfen.

Manche Frau lassen sich nicht einschüchtern und tarnen ihre Zusammenkünfte als Treffen von Wohltätigkeitsvereinigungen. 1873 habe Hedwig Dohm als Erste "die völlige rechtliche, soziale und ökonomische Gleichberechtigung von Männern und Frauen" gefordert, sagt Rohner.

Revolution bringt Wahlrecht

Parallel dazu sei ab den 1860er Jahren die Arbeiterbewegung in Gang gekommen. "Auch da formierte sich dann mit den Jahren eine proletarische Frauenbewegung mit Clara Zetkin an ihrer Spitze."

Als das Vereinsverbot für Frauen 1908 abgeschafft wird, können diese endlich politischen Parteien beitreten. Doch erst nach dem Ersten Weltkrieg verändert sich die Lage: Am dritten Tag der Revolution, am 12. November 1918, verkündet der Rat der Volksbeauftragten - die provisorische Regierung nach dem Sturz des Kaisers -, dass es ein allgemeines Wahlrecht geben soll.

15 Millionen Frauen wählen

Nur zwei Wochen später wird diese Ankündigung am 30. November 1918 Gesetz: "Wahlberechtigt sind alle deutschen Männer und Frauen, die am Wahltag das 20. Lebensjahr vollendet haben."

Am 19. Januar 1919 gehen 15 Millionen Frauen zur ersten Wahl für die Weimarer Nationalversammlung. Die erste Abgeordnete, die im Parlament die erste Rede hält, ist Marie Juchacz (SPD): "Wenn ich als Frau zu Ihnen spreche, so hoffe ich doch, dass recht viele Männer auf meine Worte achten werden."

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