Kim Cotton, Leihmutter aus Großbritannien

4. Januar 1985 - Ersatzmutter bringt in London Kind zur Welt

Stand: 04.01.2020, 00:00 Uhr

Die Vorwürfe gegen Kim Cotton in der Boulevard-Presse sind hart: Ehebruch im Labor soll sie begangen haben. Oder sich in der Arztpraxis prostituiert haben. 

Der Grund für die Aufregung ist ihr "Baby Cotton". Am 4. Januar 1985 ist das gesunde Mädchen auf die Welt gekommen, 48 Zentimeter lang, dreieinhalb Kilogramm schwer.

Erste Leihmutter bringt Kind zur Welt (am 4.1.1985)

WDR 2 Stichtag 04.01.2020 04:15 Min. Verfügbar bis 01.01.2030 WDR 2


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Geboren hat es zwar die Engländerin Kim Cotton – die Eltern allerdings sind ein ungewollt kinderloses Paar aus den USA. Die damals 28-jährige Cotton, damals bereits zweifache Mutter und verheiratet, hatte das Baby in ihrem Auftrag ausgetragen.

Dafür wurde sie in einer Arztpraxis mit dem Sperma des auftraggebenden Mannes künstlich befruchtet. Kim Cotton soll für die Schwangerschaft umgerechnet 12.000 Euro bekommen haben.

Kim Cotton konnte die Aufregung nie verstehen. "Wir haben keine ideale Welt, und Leute werden mit Geld motiviert – auch dazu, Kinder auszutragen. Keiner zwingt die Paare, den Leihmüttern große Summen zu zahlen", sagt sie.

Deutschland will keine Leihmutterschaft

In Deutschland ist das nicht möglich. "So genannte Ersatzmutterschaften laufen regelmäßig dem Kindeswohl zuwider", heißt es Ende der 1980er-Jahre im Deutschen Bundestag. Das deutsche Embryonenschutzgesetz bestätigt 1990 das Verbot – wegen der komplizierten ethischen, juristischen und gesellschaftlichen Folgen von Leihmutterschaften. Bei Verstößen drohen Geld- und Freiheitsstrafen.

Doch das 30 Jahre alte Embryonenschutzgesetz ignoriert die Fortschritte in der Fortpflanzungsmedizin. Ungewollt kinderlose Paare werden im Ausland fündig, zum Beispiel in der Ukraine, wo die Leihmutterschaft erlaubt ist. In solche Länder hat sich ein Fortpflanzungstourismus entwickelt.

"Das Kind hat allerdings ein Recht auf Kenntnis seiner Abstammung", erklärt Claudia Wiesemann, Medizinethikerin und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrates. "Bei einigen Verfahren, insbesondere wenn sie im Ausland durchgeführt werden, ist dieses Recht jedoch nicht ausreichend geschützt und respektiert", sagt Wiesemann.

Gesetz könnte Interessen von Leihmüttern und Kindern schützen

Claudia Wiesemann fordert deswegen, dass die Leihmutterschaft – in regulierter Form – auch in Deutschland erlaubt wird. Nur so seien Kinder und Leihmütter besser geschützt: Die Kinder vor Verlust ihrer Identität und die Leihmütter vor Ausbeutung und Missbrauch.

Kim Cotton übernimmt 1991 noch eine weitere Leihmutterschaft. Für einen Freund bringt sie Zwillinge zur Welt – dieses Mal ohne Bezahlung.

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