Stempel mit der Aufschrift "Wehrersatzdienst"

13. Januar 1960 – Verkündung des Ersatzdienstgesetzes

Stand: 13.01.2020, 00:00 Uhr

"Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden." So will es das Grundgesetz der Bundesrepublik, die seit 1955 wieder eine Armee besitzt. Wie mit Kriegsdienstverweigerern zu verfahren ist, regelt das Ersatzdienstgesetz, das am 13. Januar 1960 verkündet wird. 

Trotzdem gelten Kriegsdienstverweigerer lange Zeit in der Öffentlichkeit oft als Drückeberger, religiöse Spinner oder Kommunisten - auch in den Augen vieler Politiker.

Ersatzdienstgesetz verkündet (am 13.01.1960)

WDR 2 Stichtag 13.01.2020 04:03 Min. Verfügbar bis 10.01.2030 WDR 2


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Sicherheit durch Abschreckung 

1956 beschließt das Bundeskabinett die allgemeine Wehrpflicht. Das Motto "Sicherheit durch Abschreckung" verdrängt im Kalten Krieg die Ängste der anderen westeuropäischen Staaten gegenüber einer Neuaufrüstung Deutschlands nach 1945.

"Einziges Ziel der deutschen Wiederbewaffnung ist es, zur Erhaltung des Friedens beizutragen", betont auch Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU). Als Freiwilligenarmee wird die Bundeswehr gegründet, aber ab 1956 gilt die allgemeine Wehrpflicht. 

Auch darüber, wie mit Wehrdienstverweigerern im Alltag umgegangen werden soll, wird über die Jahre heftig gestritten. Vor allem SPD und evangelische Kirche setzen sich für eine Ausformulierung des Ersatzdienstgesetzes ein. Erst als genügend Mitglieder aus den Reihen der CDU gewonnen werden können, kann damit begonnen werden.  

Gegen "Drückebergertum" 

Allerdings liegt die Detailplanung lange Zeit bei Bundesverteidigungsminister Franz-Josef Strauß (CSU). Und der will bei der Frage, was Wehrdienstverweigerer tun sollen, eine möglichst harte Regel. "Dem Drückebergertum würde Vorschub geleistet werden", verkündet ein internes Schreiben.

"Es sollten schwere körperliche Arbeiten ausgesucht werden: Die Katastrophenhilfe, der Bergbau, Deichbau und Kultivierung von Ödland." Das verabschiedete Ersatzdienstgesetz von 1960 spricht sich dann aber doch für einen gemäßigten, sozial ausgerichteten Zivildienst aus: ein Begriff, der ab 1973 das Wort "Ersatzdienst" ersetzt. 

Durch die "Gewissensprüfung"

Wer nicht zur Bundeswehr will, muss anfangs durch die "Gewissensprüfung", bei der er vor einem Beauftragten der Bundeswehr und zwei Beisitzern seine Argumente darlegen muss. Erst 1983 wird auf ein schriftliches Begründungsverfahren umgestellt.

Vom Recht auf Verweigerung machen in den ersten Jahren nur sehr wenige junge Männer Gebrauch. Ohnehin sind für die ersten 340 Betroffenen noch gar keine Stellen da. Als 2011 der Wehrdienst ausgesetzt wird, gibt es in Deutschland immerhin rund 90.000 Zivildienstleistende.

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