Schwerbewaffnete Polizisten kontrollieren 1977 bei einer Ringfahndung nach den Mördern von Hanns Martin Schleyer in Bonn-Bad Godesberg

13. April 1978 - Letztes Anti-Terror-Gesetz zur Bekämpfung der RAF verabschiedet

Stand: 13.04.2018, 00:00 Uhr

Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Ulrike Meinhof und etliche andere - im Sommer 1972 wird ein Großteil der sogenannten ersten RAF-Generation verhaftet. Vier Morde und 54 versuchte Morde werden ihr angelastet.

Wer der RAF-Mitglieder welche Straftat begangen hat, ist für Gerichte schwer zu entscheiden. Beweismittel und Aussagen aus dem RAF-Kollektiv fehlen meistens. Darum wird 1976 ein Anti-Terror-Paket geschnürt.

Antiterrorgesetz verabschiedet (am 13.04.1978)

WDR 2 Stichtag 13.04.2018 04:17 Min. Verfügbar bis 10.04.2028 WDR 2


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Mitgegangen, mitgehangen

Der neue Paragraf 129a des Strafgesetzbuches stellt die Bildung einer terroristischen Vereinigung unter Strafe. Dessen Grundtenor: "Wer Mitglied der RAF ist, ist mitverantwortlich für alle Straftaten", erklärt Rechtsprofessor Christoph Gusy von der Universität Bielefeld.

Ein individueller Tatnachweis ist damit nicht mehr erforderlich. Auch Sympathisanten sollen so abgeschreckt werden. Zudem werden die Vorschriften für Anwälte verschärft: Verteidiger-Post geht nicht mehr unkontrolliert an Häftlinge.

Verhandeln in Abwesenheit

Bereits 1974 - kurz vor dem RAF-Verfahren in Stammheim - sind neue Regeln eingeführt worden. Ein Angeklagter darf nur noch höchstens drei gewählte Strafverteidiger haben. Zudem können Anwälte, die verdächtigt werden, Straftaten der Angeklagten zu unterstützen, vom Prozess ausgeschlossen werden.

Auch gegen abwesende Angeklagte kann nun verhandelt werden - wenn sich diese verhandlungsunfähig machen, zum Beispiel durch einen Hungerstreik.

Staat bricht eigene Regeln

Zahlreiche Kritiker stellen das Vorgehen des Staates infrage. "In der Auseinandersetzung mit der RAF ließ der Staat dann auch einige rechtsstaatliche Masken fallen", sagt Rechtswissenschaftler Gusy. So seien illegal Gespräche zwischen Verteidigern und Inhaftierten abgehört worden.

Als die RAF 1977 den Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer entführt, wird die Rechtslage noch einmal verschärft. Innerhalb weniger Tage wird das Kontaktsperre-Gesetz beschlossen. Die RAF-Häftlinge dürfen weder untereinander noch mit der Außenwelt kommunizieren.

Trennscheibe bei Gesprächen

Am 13. April 1978 passiert das letzte Anti-Terror-Gesetzespaket den Bundestag, das direkt auf die RAF-Bekämpfung zugeschnitten ist. Persönliche Gespräche müssen Verteidiger nun mit ihren Mandanten durch eine Trennscheibe führen. Auch die polizeilichen Befugnisse während der Fahndung werden erweitert. Gestoppt wird der Terror dadurch nicht.

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