18. Januar 1920 - Betriebsrätegesetz wird verabschiedet

Stand: 18.01.2020, 00:00 Uhr

Viel Arbeit für wenig Lohn, das ist das Los der Bergleute Ende des 19. Jahrhunderts. Die Gewinne streichen indes die "Schlotbarone" ein. Spätestens mit dem großen Bergarbeiterstreik 1905 müssen die Groß-Industriellen aber erkennen, dass der alte "Herr-im-Haus"-Standpunkt nicht mehr zu halten ist.

Betriebsrätegesetz verabschiedet (am 18.01.1920)

WDR 2 Stichtag 18.01.2020 04:16 Min. Verfügbar bis 15.01.2030 WDR 2


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Erste Arbeiterausschüsse entstehen. "Die anfänglich von den Gewerkschaften abgelehnt wurden", erklärt Wolfgang Jäger, Historiker bei der gewerkschaftseigenen Hans-Böckler-Stiftung. Die Gewerkschaftler sehen die Arbeiterausschüsse zunächst als Schein-Beteiligung an, nehmen aber später an den Wahlen in den Betrieben teil.

Sozialisierung der Wirtschaft gefordert

Als der deutsche Kaiser abdanken muss, befürchten viele Groß-Industrielle, dass sie es dem Monarchen gleichtun werden. Neu gegründete Arbeiter- und Soldatenräte fordern vielerorts die "Sozialisierung" der Wirtschaft – zumindest der Schlüsselindustrien.

Aus Angst vor einer Revolution nach russischem Vorbild und damit ihrer Enteignung schließen die Arbeitgeberverbände mit den Gewerkschaften 1918 das Stinnes-Legien-Abkommen. Unter anderen werden darin der Acht-Stunden-Tag festgelegt und verpflichtende Arbeiterausschüsse verabredet.

Gesetz soll revolutionäre Ideen eindämmen

Nur: Eine "echte" Mitsprache bekommen die Beschäftigten nicht, was weiter die Gemüter erhitzt. Ein Betriebsrätegesetz soll die Arbeiterschaft beruhigen. Der Entwurf geht den linken Parteien jedoch nicht weit genug. Der USPD-Abgeordnete Curt Geyer wettert: "Der Name 'Betriebsrätegesetz' soll nur dazu dienen, um Verwirrung in den Köpfen der Arbeiterschaft anzurichten, die den Weg zum Sozialismus im Rätesystem sehen."

Bei einer Protestkundgebung kommt es zu Tumulten und 42 Menschen verlieren ihr Leben. Trotz der Widerstände findet das Betriebsrätegesetz wenige Tage später, am 18. Januar 1920, eine Mehrheit in der Nationalversammlung.

Doppel-Loyalität der Betriebsräte

Mit einem Umsturz nach bolschewistischem Vorbild hat das Gesetz tatsächlich wenig gemein. Vielmehr sichert es Mitarbeitern ein Mitspracherecht und legt die bis heute gültige Doppel-Loyalität der Betriebsräte fest: Sie sollen zugleich die Interessen der Beschäftigten vertreten und den Erfolg des Unternehmens unterstützen.

Diese Doppel-Loyalität hat sich aus Sicht der Wirtschaft bewährt. "In neun von zehn Fällen findet man eine einverträgliche Lösung, wenn man Probleme angehen muss", so der Ergebnis einer Umfrage des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft.


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