Mitarbeiterin einer Bank zählt 500-Euro-Scheine ab

16. Mai 1894 - Das Abzahlungsgesetz wird verkündet

Stand: 16.05.2019, 00:00 Uhr

Zahlreiche Fachmärkte und der Online-Handel werben mit günstigen Finanzierungen, oft sogar mit null Prozent Zinsen. Allerdings landen viele Verbraucher in der Schuldenfalle, denn oft wird die Ratenbelastung unterschätzt.

Auf Pump kaufen ist bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts beliebt. Die Firma Singer entwickelt 1856 den ersten Ratenkaufplan, den Prototyp für Ratenzahlungsverkäufe.

Das Abzahlungsgesetz wird verkündet (am 16.05.1894)

WDR 2 Stichtag 16.05.2019 04:13 Min. Verfügbar bis 13.05.2029 WDR 2


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Verordnung des Kaisers

Das Angebot klingt verführerisch: eine Nähmaschine für die Heimarbeit anschaffen und sie nicht sofort bezahlen. Doch es gibt einen Haken: Wer nicht mehr zahlen kann, muss die Ware zurückgeben und verliert auch die bereits gezahlten Raten.

Diese Praxis soll gestoppt werden. Am 16. Mai 1894 verordnet Kaiser Wilhelm II. "nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichtags" deshalb das "Gesetz betreffend die Abzahlungsgeschäfte".

Erstmals Verbraucherschutz

Der erste Paragraf bestimmt: Muss ein Käufer wegen Zahlungsproblemen vom Vertrag zurücktreten, "so ist im Falle dieses Rücktritts jeder Theil verpflichtet, dem anderen Theil die empfangenen Leistungen zurückzugewähren".

Damit gibt es zum ersten Mal einen Verbraucherschutz - noch bevor das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingeführt wird.

Sittenwidrige Kredite

Im 20. Jahrhundert beginnt das Kreditwesen zu boomen. Um Verbraucher besser vor dubiosen Krediten zu schützen, wird 1974 das Recht auf Widerruf bei allen Ratenverkäufen eingeführt.

"Aber es ist natürlich so, dass findige Kreditgeber immer noch Schlupflöcher finden", sagt Markus Köster von der Verbraucherzentrale NRW. Zwischen 1975 und 1980 werden in der Bundesrepublik rund eine Million Kredite abgeschlossen, die als sittenwidrig gelten.

Ablösung durch neues Gesetz

1991 wird das Abzahlungsgesetz vom Verbraucherkreditgesetz abgelöst. Dieses umfasst sowohl Abzahlungsgeschäfte als auch alle Formen des Konsumkredits einschließlich der Überziehungskredite und des Auto-Leasings.

Ein Problem sind Kettenkredite. Viele Banken bieten an, die alten Forderungen mit in neue Kredit zu übernehmen. Die alten Schulden werden im neuen Kredit mit höheren monatlichen Zinsen belegt.

Banken müssen prüfen

Zudem wird oft eine Bearbeitungsgebühr für die gesamte, neue Kreditsumme erhoben. Somit zahlt man beim Umschulden häufig für den alten Kredit zum zweiten Mal Bearbeitungsgebühr.

Das kann in die Überschuldung führen. Deshalb wird 2016 die Kreditwürdigkeitsprüfung eingeführt. Dadurch ist eine Bank verpflichtet zu prüfen, ob der Kreditnehmer das Geld auch zurückzahlen kann.

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