An einem besetzten Haus ist der Tucholsky-Spruch "Soldaten sind Mö†rder" angemalt

Stichtag

7. November 1995 - Bundesverfassungsgericht spricht Soldaten-Urteil

Englisch ist zwar nicht seine Stärke, aber dennoch äußert er seine pazifistische Meinung: 1988 protestiert ein Student in Mittelfranken gegen ein NATO-Herbstmanöver. Er schreibt mit roter Farbe auf ein Transparent den Spruch "A Soldier is a murder." Wörtlich übersetzt heißt das: "Ein Soldat ist ein Mord." Das Landgericht Ansbach sieht ihm die mangelnden Englischkenntnisse nach, verurteilt den zur Tatzeit 30-Jährigen jedoch wegen Beleidigung. Er habe wohl, so die Richter, "ein Soldat ist ein Mörder" sagen wollen. Der Angeklagte habe den Ausdruck "murder" anstelle des Wortes "murderer" nur versehentlich gebraucht.

Die Akten in dieser Sache landen beim Bundesverfassungsgericht. Dort liegen noch drei andere Beschwerden zum Streitthema Meinungsfreiheit und Schutz der Soldatenehre. Dazu gehört auch der Fall eines Pazifisten, der während des Zweiten Golfkriegs 1991 sein Auto mit einem Aufkleber versehen hatte. Darauf stand das umstrittene Zitat des Schriftstellers Kurt Tucholsky: "Soldaten sind Mörder." Auch dieser Autofahrer war dafür - vom Amtsgericht Krefeld - zu einer Geldstrafe verurteilt worden.

Nur bei konkreter Beleidigung strafbar

Der Erste Senat gibt schließlich den Verfassungsbeschwerden der vier verurteilten Pazifisten statt. Er verkündet am 7. November 1995, dass der Ausspruch "Soldaten sind Mörder" weiterhin nur als Beleidigung strafbar sei, wenn damit eindeutig ein einzelner Soldat oder speziell etwa die Bundeswehr herabgesetzt werde. Eine Verurteilung sei jedoch ausgeschlossen, wenn die Äußerung als generelle Kritik an "Soldatentum" und "Kriegshandwerk" zu verstehen sei. Solch eine allgemeinpolitische Aussage werde durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Zum ersten Mal ist das Tucholsky-Zitat 1931 in einer Glosse der Zeitschrift "Die Weltbühne" erschienen. Unter der Überschrift "Der bewachte Kriegsschauplatz" beschreibt der Schriftsteller unter einem Pseudonym, wie im Ersten Weltkrieg Feldgendarmen das Kampfgebiet absperrten und Deserteure niederschossen: "Da gab es vier Jahre lang ganze Quadratmeilen Landes, auf denen war der Mord obligatorisch, während er eine halbe Stunde davon entfernt ebenso streng verboten war. Sagte ich: Mord? Natürlich Mord. Soldaten sind Mörder."

Ossietzky: "Diffamierung des Krieges"

Schon seit 1912 hat Tucholsky immer wieder geschrieben, dass Krieg Mord und Soldaten "professionelle Mörder" seien. Doch erst 1931 kommt es deswegen zur Anklage - gegen den Herausgeber der "Weltbühne", Carl von Ossietzky. Beleidigung der Reichswehr lautet der Vorwurf. Doch das Berliner Schöffengericht spricht Ossietzky am 1. Juli 1932 frei. Auch damals lautet die Begründung: Mit dem Zitat seien keine konkreten Personen angesprochen und eine unbestimmte Gesamtheit könne man nicht beleidigen.

"Es ist falsch", schreibt Ossietzky über das Zitat, "wenn man annimmt, dass es sich um die Diffamierung eines Standes handelt; es handelt sich um die Diffamierung des Krieges." Die Reichsregierung reagiert damals trotzdem empört und erlässt per Notverordnung einen besonderen Ehrenschutz für Soldaten. Auch nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 1995 gibt es Kritik. Verteidigungsminister Volker Rühe (CDU) erklärt, er sei mit dem Urteil "nicht zufrieden". Auch die Wehrbeauftragte Claire Marienfeld tut sich schwer: "Ich vermag überhaupt nicht nachzuvollziehen, dass man Bundeswehrsoldaten als Mörder bezeichnen kann." Wie 1932 fordern einige Politiker einen Ehrenschutz für Soldaten. CDU, CSU und FDP schlagen eine Verschärfung des Beleidigungsparagrafen 185 vor. Doch dazu kann sich der Bundestag schließlich nicht durchringen.

Stand: 07.11.2015

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