CAS hebt Transfersperre gegen Köln vorläufig auf

Stand: 26.05.2023, 21:15 Uhr

Der internationale Sportgerichtshof hat die Transfersperre gegen den 1. FC Köln vorläufig ausgesetzt. Damit kann der Bundesligist im Sommer Spieler verpflichten.

Der FC teilte am Freitag (26.05.2023) mit, dass die Strafe vorerst vom Internationalen Sportgerichtshof ausgesetzt wird. Diese Strafe hatte die Kölner mit einem Registrierungsverbot für zwei Transferperioden belegt - nun ruht sie, bis das Hauptverfahren entschieden ist. Damit wurde dem Antrag des FC entsprochen.

Strafe gegen Potocnik ebenfalls ausgesetzt

Die Verhandlung, ob die gesamte Sperre rechtmäßig ist, wird erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Sport-Geschäftsführer Christian Keller begrüßte die Entscheidung des CAS, vorerst die Strafe aufzuheben: "Das ist wichtig für uns. Jetzt können wir im Rahmen unserer Möglichkeiten Transfers tätigen." Gleichzeitig wisse man aber beim FC, dass dies nur der erste Schritt zur Verhinderung der Sperre sei: "Deswegen arbeiten wir weiter hart daran, das Urteil komplett abzuwenden."

Ebenfalls vorübergehend ausgesetzt ist die Strafe gegen den Spieler Jaka Cuber Potocnik, der zuvor von der FIFA zu vier Monaten Spielverbot verurteilt wurde. Sein Wechsel zum FC im Januar 2022 war der Anlass der Strafe der FIFA gewesen.

FIFA hatte Köln für schuldig befunden

Die Ethikkammer des Fußball-Weltverbandes hatte es als erwiesen angesehen, dass Potocnik unrechtmäßig seinen Vertrag beim slowenischen Klub Olimpija Ljubljana gekündigt hatte und die Kölner ihn vorher zum Vertragsbruch anstifteten. Der Spieler unterschrieb einen Tag nach der Kündigung bei Köln.

Transfersperre gegen 1. FC Köln vorläufig ausgesetzt WDR 2 26.05.2023 01:02 Min. Verfügbar bis 26.05.2024 WDR 2