Die Disziplinarkommission der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) hat nach über einem Jahr das Verfahren gegen den viermaligen Olympiasieger Ludger Beerbaum eingestellt. "Ich werte dies als einen klaren Freispruch", sagte Beerbaum: "Das ganze Verfahren hat viel zu lange gedauert, und diese Entscheidung war absehbar."
Beerbaum erholt sich derzeit in einem Krankenhaus in Doha von einem Oberschenkelbruch, den er bei einem Sturz vom Pferd zum Auftakt der Global Champions Tour am Wochenende erlitten hatte. Der Bruch wurde operativ versorgt, Beerbaum muss voraussichtlich noch eine Woche in der Klinik bleiben.
Vorwurf: Unerlaubtes Barren
Die FN hatte besagtes Verfahren eingeleitet, nachdem mittels eines im Januar 2022 ausgestrahlten Beitrags von RTL der Beweis erbracht werden sollte, dass auf Beerbaums Anwesen in Riesenbeck das unerlaubte Barren zur Anwendung kommt.
Der 60 Jahre alte Beerbaum, der auch selbst Pferde züchtet und mit ihnen handelt, war im Januar 2022 in die Kritik geraten, nachdem RTL heimlich aufgenommene Filmsequenzen von seinem Reiterhof veröffentlicht hatte. Zu sehen waren unter anderem Szenen, in denen Pferde vermeintlich gequält wurden. "Ich bin mit Sicherheit kein Tierquäler", sagte Beerbaum dem "Spiegel". Der Beitrag rücke ihn in ein völlig falsches Licht. "Ich kann mir gut vorstellen, dass einige der Bilder unschön wirken, vor allem auf Leute, die nicht einschätzen können, was da gerade vor sich geht."
"Grenzen schwer zu vermitteln"
Der Unterschied zwischen Touchieren und Barren ist kompliziert, die Grenze fließend. Bei dem im Januar 2022 noch erlaubten Touchieren handelt es sich "um ein fachgerechtes Sensibilisieren des Pferdes durch gezieltes Berühren der Pferdebeine im Sprungablauf", wie es im Regelwerk hieß. Wird mit der Stange nicht nur berührt, sondern geschlagen, wird vom Barren gesprochen. Es sei "schwer zu vermitteln, wo die Grenzen sind", hatte der FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach damals erklärt.
"Schwieriger Fall"
Es liege kein Nachweis dafür vor, dass dem Pferd in der betreffenden Videosequenz erhebliche Schmerzen zugefügt wurden, heißt es nun in der Begründung der FN. Mit dieser Einschätzung liege die Disziplinarkommission auf einer Linie mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft Münster, die das dort anhängige Strafverfahren bereits im September 2022 eingestellt hatte.
Es habe sich um einen "rechtlich sehr schwierigen Fall gehandelt", teilte die FN weiter mit: "Es ging allein darum, ob sich aus der Videosequenz eine Verletzung der Leistungsprüfungsordnung (LPO) ergibt, und nicht darum, ob die inzwischen verbotene Methode des Touchierens so angewendet wurde, wie sie in den Richtlinien beschrieben war." Die Disziplinarkommission habe es sich in der Beurteilung dieser Frage "nicht leicht gemacht", erklärte FN-Justiziarin Constanze Winter.
Quelle: sid/dpa