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Demonstranten bei einer Kundgebung zum Regierungsentwurf zum Lastenausgleich 1951 in Bonn

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01.09.1952 - Lastenausgleichsgesetz tritt in Kraft

Stand: 13.07.2017, 10:51 Uhr

Nach dem Zweiten Weltkrieg musste die Bundesrepublik etwa 15 Millionen Flüchtlinge, Ausgebombte und Vertriebene aus den ehemaligen ostdeutschen Gebieten integrieren und versorgen, denn die meisten von ihnen hatten alles verloren. Deshalb sollten die Vermögenden 50 Prozent ihres Besitzes in einen Ausgleichsfond zahlen.

Von Martina Meissner

Stichtag der Berechnungsgrundlage war der 21. Juni 1948, der Tag der Währungsreform. Das hört sich nach einer gewaltigen Umverteilung an, war es aber nicht. Die Zahlungen erfolgten nämlich über einen Zeitraum von 30 Jahren. Wer also im Juni 1948 ein Vermögen von 10 000 Mark hatte, musste über 30 Jahre hinweg die Gesamtsumme von 5000 Mark zahlen. Das waren etwa 40 Mark im Vierteljahr.

Am 1.September 1952 trat das Lastenausgleichsgesetz in Kraft und wenige Tage später erhielt eine 103-jährige Berlinerin die erste Zahlung.

Bis Dezember 1998 wurden im Rahmen des Lastenausgleiches 126 Milliarden Mark an Entschädigung ausgezahlt. Nur gut ein Drittel davon stammte letztlich aus der Vermögensabgabe, den Rest zahlte der Staat.  

Redaktion: Ronald Feisel

Lastenausgleichsgesetz tritt in Kraft (am 01.09.1952)

WDR ZeitZeichen 01.09.2017 14:50 Min. Verfügbar bis 30.08.2027 WDR 5


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