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WDR 5 - Tagesgespräch mit Anja Backhaus
Symbolbild zur Grundsteuererklärung: Ein Straße mit einem Einfamilienhaus und Mehrfamilienhäuser.

Grundsteuer-Erklärung: reine Nervensache?

In wenigen Tagen endet die Abgabefrist, doch immer noch sind etliche Grundsteuer-Erklärungen nicht eingegangen. Für viele Steuerzahler ist die neue Erklärung ein Ärgernis, für das sie wenig Verständnis aufbringen. Für Sie auch? Diskutieren Sie mit im WDR 5 Tagesgespräch!

Wer als Haus- oder Wohnungsbesitzer noch keine Grundsteuer-Erklärung abgegeben hat, der sollte sich beeilen. Denn bis Dienstag, 31. Januar, muss diese spätestens beim Finanzamt liegen. Und in vielen Fällen wird das offenbar knapp. Nach Angaben des Ministeriums waren auch sechs Tage vor Ablauf der Frist erst 59 Prozent beziehungsweise 3,9 Millionen Erklärungen in den NRW-Finanzämtern eingegangen.

Dass Immobilienbesitzer überhaupt eine Grundsteuer-Erklärung abgeben müssen, verdanken sie der im Jahr 2019 beschlossenen Grundsteuerreform. Nach dieser wird die Steuer künftig neu berechnet – und die Erstellung der Erklärung wurde Aufgabe der Eigentümer.

Die Freude darüber ist nicht bei allen groß: Viele Grundbesitzer klagen, dass sie mit den Formularen nicht klar kommen. Und auch vom "Bund der Steuerzahler" kommt Kritik: Es sei offensichtlich, dass die neue Steuer so nicht funktioniere, viele Ungerechtigkeiten berge und am Ende zu deutlichen Mehrbelastungen führe, sagte Reiner Holznagel, Präsident vom Bund der Steuerzahler.

Als viel zu kompliziert, intransparent und ungerecht bezeichnet der Präsident des Immobilieneigentümer-Verbands "Haus und Grund" die Grundsteuer. Und der Deutsche Mieterbund fordert: Die Grundsteuer dürfe nicht länger über die so genannte Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.

Das Bundesfinanzministerium hatte die Abgabefrist bereits um drei Monate von Ende Oktober auf Ende Januar verlängert – wegen der schleppenden Abgabe. Eine erneute Fristverlängerung wird es wohl nicht geben. Was einige dabei besonders stört: Für die Grundstücke und Gebäude des Bundes müssen alle Erklärungen erst bis Ende September abgegeben werden.

Für alle anderen gilt: Wer die Grundsteuer-Erklärung nicht bis zum 31. Januar 2023 abgibt, der bekommt zunächst eine Erinnerung und dann eine Mahnung. Passiert auch danach nichts, wird die Grundsteuer geschätzt und es drohen Bußgelder.

Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Oder müssen Sie die Grundsteuer-Erklärung in den kommenden Tagen noch machen? Haben Sie Verständnis dafür, dass die Frist nicht verlängert wird? Und dafür, dass der Bund für seine Liegenschaften eine spätere Frist gesetzt hat? Wie klappt es mit der digitalen Technik für die Erklärung? Wie waren die Gespräche mit der Hotline des Finanzamtes? Sollte die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt werden oder nicht? Und: Wie empfinden Sie generell das Verhältnis zwischen Bürgern und Ämtern in Deutschland?

Rufen Sie uns während der Sendung an (WDR 5 Hotline 0800 5678 555).

Gast: Hans-Ulrich Liebern, Leiter Steuerabteilung beim Bund der Steuerzahler NRW

Redaktion: Willi Schlichting, Heiko Hillebrand und Barbara Geschwinde

Grundsteuer-Erklärung: reine Nervensache?

WDR 5 Tagesgespräch 27.01.2023 43:29 Min. Verfügbar bis 27.01.2024 WDR 5


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