Ein älterer Mann am Steuer eines PKW.

Diagnose: Führerschein-Entzug?

Sollen Ärztinnen und Ärzte künftig fahrungeeignete Personen melden? Über diese Frage beraten Fachleute gerade beim Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar. Was ist Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit im WDR 5 Tagesgespräch!

Wer einen Patienten für nicht mehr fahrtauglich hält, der sollte das den Behörden melden müssen. Ob man dem Gesetzgeber empfehlen sollte, eine entsprechende Regelung umzusetzen, darüber diskutieren Fachleute aus Justiz, Wissenschaft, Behörden und Verbänden noch bis Freitag beim Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar.

Die Argumente der Befürworter liegen auf der Hand: Eine solche Meldepflicht würde die Zahl der fahruntauglichen Verkehrsteilnehmer verringern, die Straßen sicherer machen und Druck von den Familien nehmen – in denen es häufig Streit gibt über die Frage, ob Betroffene noch in der Lage sind, sicher Auto zu fahren.

Automobilverbände hingegen hatten sich bereits im Vorfeld gegen eine solche Meldepflicht ausgesprochen. Bereits jetzt hätten Ärztinnen und Ärzte die Möglichkeit, fahrungeeignete Personen den Behörden zu melden, so der Automobilclub Deutschland. Nämlich dann, wenn sie "Gefahr in Verzug" sehen.

Auch der Allgemeine Deutsche Automobilclub (ADAC) lehnt eine solche Meldepflicht ab. Zum einen könne sie das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patienten stark gefährden und im Zweifel dazu führen, "dass diese eine behandlungsbedürftige Beeinträchtigung aus Angst vor dem Führerscheinverlust nicht offen schildern". Zum anderen könne man nicht von jedem Befund auch auf die Fahreignung schließen.

Auch verpflichtende, regelmäßige Untersuchungen hält der Automobilclub nicht für sinnvoll: "Was sollte dabei geprüft werden? Hör- und Sehtests würden nicht ausreichen", sagte der Leiter der juristischen Zentrale beim ADAC, Markus Schäpe. So müssten dann etwa auch Eigenschaften wie Konzentrationsvermögen oder Reaktionsgeschwindigkeit getestet werden. Außerdem zeige das Beispiel Italien, wo es ein solches System gibt, dass dort Senioren nicht weniger an Unfällen beteiligt sind als in Deutschland.

Was sagen Sie zu einer möglichen Meldepflicht von fahrungeeigneten Personen? Welche Vorteile hätte diese? Würde das die Straßen sicherer machen? Oder lehnen Sie eine solche Meldepflicht ab? Sollte es nicht die Aufgabe von Ärztinnen und Ärzten sein, die Fahrtauglichkeit ihrer Patientinnen und Patienten einzuschätzen? Wer oder was sollte stattdessen darüber entscheiden? Braucht es überhaupt eine entsprechende Regelung?

Rufen Sie uns während der Sendung an (WDR 5 Hotline 0800 5678 555).

Gast: Thomas Müther, Pressesprecher ADAC Nordrhein

Redaktion: Willi Schlichting und Beate Wolff

Diagnose: Führerschein-Entzug?

WDR 5 Tagesgespräch 26.01.2023 45:14 Min. Verfügbar bis 05.12.2023 WDR 5


Download