Neuer Abschnitt
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Vor rund fünf Jahren starteten Staatsanwalt Christoph Hebbecker und seine Kolleg:innen das Projekt "Verfolgen statt nur Löschen". Das ist angesiedelt in der Abteilung "Digitale Hasskriminalität" bei der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW (ZAC NRW) bei der Staatsanwaltschaft Köln. Inzwischen gibt es ähnliche Projekte in fast allen Bundesländern.
Das Ziel: rechtswidrige Posts und Kommentare nicht nur zu löschen, sondern auch strafrechtlich konsequenter zu verfolgen. Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz von 2017 verpflichtet soziale Netzwerke zwar rechtswidrige Inhalte zu löschen, nicht aber, sie auch den Ermittlungsbehörden zu melden.
Das sei, als wenn man einem Dieb nur die Beute wegnimmt, ihn aber nicht bestraft, kritisiert Christoph Hebbeckerder. Die Verfolgung und Bestrafung von Delikten wie Verleumdung, Aufruf zur Gewalt, Rassismus oder Volksverhetzung im digitalen Raum ist wichtig, glaubt der Staatsanwalt. Das Internet sei eben kein rechtsfreier Raum. Dahinter steht auch die Sorge, dass sonst aus Worten Taten folgen können.
In der Redezeit spricht Christoph Hebbecker mit Elif Şenel unter anderem darüber, wie sich Täter, Ziele und Delikte in den vergangenen fünf Jahren verändert haben und was der neue europäische "Digital Services Act" für die Strafverfolgung von digitaler Hasskriminalität bringen kann.
Redaktion: Julia Lührs