Sollten Flüsse die Möglichkeit haben zu klagen, wenn sie verschmutzt werden? Ja, sagt der Projektleiter für ökologische Stadtentwicklung Hans Leo Bader. Er will die Isar schützen und initiiert in Bayern ein Volksbegehren für die Aufnahme der Rechte der Natur in die Bayerische Verfassung. Derzeit sammeln er und seine Mitstreiter dafür fleißig Unterschriften und mobilisieren bereits Gleichgesinnte auch in anderen Bundesländern.
Weltweit verzeichnet die Bewegung für die Aufnahme der Rechte in die Natur in die Verfassungen der Länder erste Erfolge. Im vergangenen Jahr wurde etwa in Ecuador die Ausbeutung einer Kupfermine in einem geschützten Nebelwald gestoppt, weil eine Bäuerin geklagt hatte.
Genau wie in Ecuador sind auch in Kolumbien und Uganda die Rechte der Natur bereits in der Verfassung verankert. Seit Kurzem genießt die bedrohte spanische Lagune Mar Menor den Status einer Rechtsperson, als erstes Ökosystem in Europa. Nun kann jede und jeder in ihrem Namen vor Gericht ziehen.
Autorin: Gabi Winter
Redaktion: Gundi Große