Neuer Abschnitt
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Schon vor anderthalb Jahren erklärten die Karlsruher Richter:innen den erst 2015 eingeführten Paragrafen 217 Strafgesetzbuch, die Strafbarkeit der "geschäftsmäßigen" Sterbehilfe, für verfassungswidrig. Sie entschieden, das allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse auch das Recht, sich das Leben zu nehmen und dafür Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.
Eine gesetzliche Neuregelung aber lässt auf sich warten, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn spielt auf Zeit. Erst in der nächsten Legislaturperiode, nach der Bundestagswahl, soll das neue Gesetz kommen. Immerhin hat im April eine Orientierungsdebatte im Bundestag stattgefunden. Vier Gesetzesvorhaben wurden eingebracht, zwei konservative, zwei liberale.
Andrea Lieblang hat sich durch das Karlsruher Urteil und die Gesetzesvorschläge gelesen. Und sie hat mit zwei Frauen gesprochen, die dringlich darauf hoffen, dass der assistierte Suizid nun endlich per Gesetz erlaubt wird.
Autorin: Andrea Lieblang
Redaktion: Lioba Werrelmann