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Die Maus hat im Gesetz geblättert. In der Straßenverkehrsordnung. Da gibt es zwei Paragraphen: den §21 und den § 21a. Da ist die Anschnallpflicht geregelt.
Und die gilt seit vielen Jahren. Seit 45 Jahren müssen Autofahrende angeschnallt sein. Weil es so viele schlimme Unfälle gab. Aber erst vor etwa 38 Jahren kam die Anschnallpflicht für alle im Auto. Und es wurde auch eine Geldstrafe eingeführt für die, die sich nicht dran halten.
Und erst dann hielten sich die meisten Menschen dran und die Zahl der Unfälle ging zurück.
Anschnallen ist also wichtig – es kann uns bei Unfällen schützen!
Jetzt kommt das große ‚Aber‘ beim Anschnallen: Die Anschnallpflicht in Reisebussen gibt es seit 1999. Und viele halten sich nicht dran, sagt der TÜV.
Und in Linienbussen muss man sich nicht anschnallen, wenn der Bus nur durch die Stadt fährt. Weil es da nicht nur Sitzplätze, sondern auch Stehplätze gibt, so hat das Gesetz es geregelt. Viele sagen, das liegt daran, weil in einem Linienbus ja ganz oft Menschen ein- und aussteigen. Da würde das Anschnallen zu lange dauern. Deswegen sind Anschnallgurte da keine Pflicht.
Manche fordern aber, dass Schulbusse durch Reisebusse ersetzt werden sollen, damit sich die Kinder anschnallen können, das sei sicherer!
Aber: Es gibt auch Ausnahmen beim Anschnallen: Wer zum Beispiel rückwärts in eine Parklücke fährt, der darf sich abschnallen. Und der Busfahrer in einem Linienbus muss sich nicht anschnallen – und auch Paketboten, die oft ein- und aussteigen, brauchen das nicht.
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Die Antwort lautet also...
Weil es im Linienbus nicht nur Sitzplätze, sondern auch Stehplätze gibt. Außerdem steigen hier ja auch oft Menschen ein- und aus.
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