Global Pop News 12.12.2024

Nach Vorwurf im Fall Diddy: NFL hält zu Jay Z

Stand: 12.12.2024, 13:38 Uhr

Nach Vorwurf im Fall Diddy: NFL hält zu Jay Z | K-Pop ist Soundtrack der aktuellen Proteste in Südkorea | Parastoo Ahmadi bricht iranisches Recht mit Konzert

Von Lukasz Tomaszewski

Nach Vorwurf im Fall Diddy: NFL hält zu Jay Z

Es geht um den großen Fall von Rapper und Produzent P Diddy, der sich in Untersuchungshaft befindet. Der Prozess ist für kommenden Mai angesetzt. Er soll ein richtiges System gehabt haben, wie er junge Frauen unter Drogen setzt und sexuell missbraucht. Und da war zuletzt auch immer wieder von Mittätern die Rede. Eines von Diddys mutmaßlichen Opfer hat jetzt eine Zivilklage gegen Rapper Jay Z eingereicht. Diddy und Jay-Z sollen die damals 13-Jährige im Jahr 2000 gemeinsam unter Drogen gesetzt und vergewaltigt haben. Jay Z streitet das ab.

Nebenberuflich ist Jay Z Besitzer eines Football-Vereins. Nach Insiderberichten trüben diese Vorwürfe bisher die Beziehung zwischen Jay Z und der Nationalen Football-Liga NFL nicht. Aber im Internet kursieren aktuell viele weitere Gerüchte rund um Jay-Z. Zum Beispiel, dass er mit Rapperin Foxy Brown Sex hatte, als sie ein Teenager war. Darauf sollen angeblich aktuelle Social Media Posts der Künstlerin hinweisen.

Jay-Z spricht in einer langen Stellungnahme auf Social Media von "idiotischen" Behauptungen, die der Anwalt der Klägerin zu verantworten habe. Er wirft ihm versuchte Erpressung und Betrug vor. Es handelt sich um eine Zivilklage mit einer Schadensersatz-Forderung. Das hätte keine strafrechtlichen Folgen für Jay-Z. In seinem Statement schreibt er: "Die Vorwürfe sind so schwerwiegend – das sollte strafrechtlich verhandelt werden, nicht zivilrechtlich." Der Anwalt der Klägerin zeigt sich von Jay-Zs Aussagen unbeeindruckt. Er bezeichnet die Kritik an der Klage wiederum als eine Einschüchterungstaktik, die darauf abzielt, mutmaßliche Opfer zum Schweigen zu bringen.

K-Pop ist Soundtrack der aktuellen Proteste in Südkorea

In Südkorea hat  Präsident Yoon Suk Yeol vergangene Woche das Kriegsrecht verhängt. Das Parlament hat es zwar direkt aufgehoben. Die Opposition wollte den Präsidenten darauf entmachten. Das ist gescheitert. Darum protestieren junge Menschen auf den Straßen in Seoul. Der Soundtrack dieser Proteste sind K-Pop-Songs.

Die Gen Z zieht momentan täglich zu tausenden vor das Parlament in der Hauptstadt Seoul und fordert ein zweites Amtsenthebungsverfahren gegen Präsident Yoon Suk Yeol. Dazu skandieren die jungen Menschen natürlich Parolen. Und das sind veränderte Texte von bekannten K-Pop-Songs von G-Dragon und aespa. Dazu schwenken sie Plastik-Leuchtstäbe von K-Pop-Konzerten. Das erinnert an die Proteste von 2016. Damals hatten die Demonstranten Kerzen. Aber die Leuchtstäbe sind viel heller und wetterresistent, denn aktuell gibt es Minusgrade in Südkorea.

Präsident Yoon Suk Yeol hat sich entschuldigt und will das Kriegsrecht nicht nochmal verhängen. Aber zurücktreten will er trotzdem nicht. Das machte er gestern in einer langen Fernsehansprache klar und sagte: "Ich werde bis zum Ende kämpfen." Seine Partei hat die Abstimmung über die Amtsenthebung boykottiert. Die Opposition bräuchte ihre Stimmen für die nötige Zweidrittelmehrheit. Diesen Samstag soll nochmal abgestimmt werden. Neu ist, dass der Vorsitzende der Regierungspartei jetzt für die Amtsenthebung ist. Damit hat er seine bisherige Position geändert. Er hatte gehofft, dass der Präsident freiwillig geht. Jetzt sagt er: "Es gibt nur noch eine wirksame Methode."

Vonseiten der K-Pop-Stars gibt es bisher nur Schweigen. Sich zu politischen Themen zu äußern, ist ein Tabu für sie. Das sehen die sehr harten Verträge mit ihren Agenturen so vor. Beobachter:innen vermuten, dass die K-Pop-Stars in einem moralischen Dilemma sind. Aber bisher hat sich noch keiner von ihnen getraut, das Redeverbot zu brechen.

Parastoo Ahmadi bricht iranisches Recht mit Konzert

Die iranische Sängerin Parastoo Ahmadi hat Tabubruch begangen. Sie hat gestern ein Konzert auf Youtube hochgeladen, in dem sie unverschleiert singt.

Bei dem halbstündigen Konzert wird sie von drei männlichen Musikern begleitet. Sie singt ihre Songs ohne Kopftuch und bricht damit gleich zwei Mal das islamische Recht im Land. Denn Frauen dürfen in der Theokratie nicht öffentlich singen und sie müssen das Kopftuch tragen. Damit beweist Parastoo Ahmadi unglaublichen Mut. Auf ihren Social Media Kanälen schreibt sie:

Ich bin Parastoo, eine Frau, die nicht schweigen will und die es ablehnt, nicht für ihre Leute zu singen, die sie liebt. Das ist mein Recht, ich werde niemals aufgeben. Ich singe für dieses Land, das ich verehre. Für meine Heimat. Hört meine Stimme bei diesem imaginären Konzert und träumt von einer freien und schönen Nation”. Parastoo Ahmadi

Parastoo Ahmadi wurde bereits vor zwei Jahren verhaftet, während der "Frauen, Leben, Freiheit"-Proteste im Land. Damals hat sie einen Protestsong auf Social Media hochgeladen. Der wurde mit Begeisterung von der Opposition geteilt. Im Oktober vergangenen Jahres wurde sie von der Justiz vorgeladen und es wurde ein Verfahren gegen sie eingeleitet. Die Islamische Republik Iran hat seitdem ihre Gesetze zur Kopftuchpflicht nochmals verschärft.

Die iranische Justiz hat sich heute Vormittag auf dem Kurznachrichtendienst X gemeldet. Dort kündigte sie als Reaktion Konsequenzen für die Sängerin an. Und zwar in Form eines Verfahrens wegen der Nichteinhaltung der Kopftuchpflicht. Außerdem heißt es, man werde juristisch gegen die Produzenten des Online-Konzerts vorgehen. Hier heißt der Vorwurf: "Nichteinhaltung rechtlicher und religiöser Vorschriften". Die Produzenten hätten über keine legale Lizenz verfügt und sich nicht an die rechtlichen Standards gehalten.

Das Konzert wurde schon über 175 tausend Mal gesehen. Es gibt natürlich viele Kommentare auf Youtube: Ein User schreibt: "Ich verneige mich vor dir und würdige deine Tapferkeit: Abertausende Male." Und eine andere: "Das ist Spucke auf das Regime und all die Männer, die gesungen und den Ausschluss von Sängerinnen ignoriert haben." Insgesamt gab es innerhalb von 18 Stunden über sieben Tausend Kommentare.