Wahlpanne in Mülheim an der Ruhr | WDR Aktuell
02:10 Min.. Verfügbar bis 30.09.2027.
Es war ein echter Wahlkrimi in Mülheim - jedenfalls von der Spannung her: In einem denkbar engen Kopf-an-Kopf-Rennen standen sich in der Stichwahl Nadia Khalaf von der SPD und CDU-Kandidat Marc Buchholz gegenüber. Mit nur 67 Stimmen Vorsprung ging das Oberbürgermeisteramt schließlich an Khalaf.
Doch die Freude bei der SPD währte nicht lange: In einem Wahlbezirk im Stadtteil Holthausen waren Unstimmigkeiten aufgefallen: In einem Briefwahlbezirk waren die Stimmen für die SPD-Kandidatin und die für den CDU-Kandidaten schlicht vertauscht worden. Auf Initiative ders Wahlamtes wurden die Stimmen daraufhin noch einmal ausgezählt - nun bleibt CDU-Mann Buchholz doch Oberbürgermeister von Mülheim an der Ruhr.
Khalaf fordert allerdings eine komplette Neuauszählung aller Stimmen. Wenn in einem Wahlbezirk Stimmen vertauscht worden seien, könne das auch in anderen Bezirken passiert sein, sagte sie der Nachrichtenagentur dpa: "Klarheit täte hier der Demokratie gut."
Fehler auch in Datteln, Verdacht in Siegen
Auch in zwei anderen Kommunen NRWs kamen dann Zweifel an der Stimmauszählung auf. In Siegen gewann Herausforderer Tristan Vitt (SPD) nach aktualisierten Ergebnissen mit 50,01 Prozent der Stimmen vor dem bisherigen Amtsinhaber Steffen Mues (CDU), der auf 49,99 Prozent kam. Der Abstand betrug lediglich sieben Stimmen.
Noch knapper ging es aus in Datteln im Kreis Recklinghausen, wo der Abstand nach der Auszählung vom Sonntag bei nur drei Stimmen lag. André Tost (CDU) erhielt 50,01 Prozent und André Dora (SPD) bekam 49,99 Prozent der Stimmen. Aus Datteln kam am Dienstagmittag dann die Meldung, dass die Stimmen bereits neu gezählt wurden - zugunsten des zunächst Unterlegenen: Der seit 2014 amtierende Bürgermeister André Dora bleib damit im Amt.
Eine Sprecherin der Stadt Siegen sagte am Dienstag, man habe den ganzen Tag zuvor Niederschriften aus den Wahllokalen geprüft. Aus einem Abstand von zunächst zehn Stimmen sei dann der noch geringere Abstand von nur noch sieben Stimmen ermittelt worden. Der Wahlausschuss werde sich am Mittwochnachmittag mit der Frage befassen, wie es weitergehe.
Einspruch möglich
Eigentlich ist der Ablauf bei einer Kommunalwahl relativ pannensicher vorgegeben: In jedem Stimmbezirk wachen die Wahlvorstände über die Auszählung, erklärt Verwaltungsrechtler Dominik Lück. Anschließend fertigen sie ein Protokoll der Stimmenanzahl an, das vom Wahlvorstand unterschrieben wird.
Das Protokoll wird dann digital an den Wahlleiter im jeweiligen Rathaus geschickt, der von dort aus nach und nach die Ergebnisse aus den Stimmbezirken einer Kommune veröffentlicht. Der Wahlleiter ist in der Regel ein Mitglied der Verwaltung. Falls ihm oder ihr Zweifel an den Ergebnissen kommen, kann die Niederschrift geprüft werden. Das alles geschehe unter Zeugen.
Die Wahlleitung übergibt die geprüften Ergebnisse dann an den Wahlausschuss, der aus ehrenamtlichen Mitgliedern besteht. "Die sitzen dann zusammen und müssen das endgültige Ergebnis der Wahl feststellen", so Lück. Das werde dann etwa eine Woche nach der Wahl veröffentlicht. Von diesem Zeitpunkt an ist einen Monat lang Einspruch gegen die Wahl möglich.
Einspruch gegen die Gültikeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte im Wahlgebiet, die Leitung von Parteien und Wählergruppen, die an der Wahl teilgenommen haben und auch die Aufsichtsbehörde erheben - in Mülheim wäre das die Bezirksregierung.
Trend zu Wahlanfechtungen
Lück beobachtet, zumindest in ostdeutschen Bundesländern, einen zunehmenden Trend, Wahlergebnisse anzufechten. So habe die AfD "ein ersichtliches Interesse" daran, über diesen Weg den Eindruck zu erzeugen, "dass sich die Altparteien gegenseitig die Ämter zuschustern". Bislang habe allerdings noch keine Kommune gegen solche Klagen verloren, so der Verfassungsrechtler, der auch Kommunen vertritt.
Aber alleine der Vorgang reiche aus, um – besonders über die Sozialen Medien – ein Narrativ zu schaffen, wonach "die Wahlen geklaut wurden".
"Das Wahlrecht ist eine Säule der Demokratie, daher sind viele Verfahren Ausdruck einer lebendigen Demokratie" sagt der Kölner Verwaltungsrechtler Gerrit Krupp. Allerdings werde bei Einsprüchen gegen eine Wahl häufig übersehen, dass nur Fehler zählen, die tatsächlich für das Ergebnis im Wahlbezirk oder für die Zuteilung von Sitzen relevant sind.
Um eine Neuauszählung zu bewirken, müssen die Antragsteller darlegen, dass es bei der Erstellung des Wahlergebnisses zu Fehlern gekommen ist. Eigentlich muss dann der Wahlausschuss zunächst darüber beraten – so will es das Gesetz. Und: Im NRW Kommunalwahlgesetz steht auch, dass bei "mandatsrelevanten" Fehlern eine Neuwahl angezeigt ist.
Neuwahl nicht notwendig
Dass in Mülheim und in Datteln nun innerhalb weniger Stunden die entsprechenden Bezirke neu ausgezählt wurden, schreibt Lück dem Bestreben zu, die Lage schnell zu klären – eben damit sich der Vorwurf der Illegitimität gar nicht erst zu Gerüchten ausweitet.
Zwar fordere das Gesetz bei sogenannten "mandatsrelevanten Fehlern" wie in Datteln oder Mülheim eine Wiederholungswahl, sagt Rechtsexperte Krupp. "Es gilt aber der Grundsatz des geringstmöglichen Eingriffs in die Wahl." Wenn durch eine Neuauszählung der Wahlfehler korrigiert werden kann, bestehe "kein Anlass für eine Wiederholungswahl". Denn die Wahl selbst sei ja nicht fehlerhaft, sondern ihre Auszählung.
Unsere Quellen:
- Nachrichtenagentur dpa
- Interview mit Verwaltungsrechtler Dominik Lück
- Interview mit Verwaltungsrechtler Gerrit Krupp
- Veröffentlichte Wahlergebnisse der Stadt Mülheim
- Sprecherin der Stadt Datteln
Über dieses Thema berichten wir heute auch im WDR Radio.