Kampf ums Wegerecht auf Fellinghauser Baustelle

Stand: 23.11.2022, 10:10 Uhr

Seit fast sechs Monaten kommen vier Familien in Kreuztal Fellinghausen nicht mehr gefahrlos in und aus ihren Häusern. Grund dafür: eine Baumaßnahme auf dem Nachbargrundstück.

Von Julia Arns

Corina Becker steht am Fuße des steilen Kiesabhangs und blickt nach oben zu ihrem Haus. Hier muss sie seit fast sechs Monaten hochklettern, um nach Hause zu kommen. Genau wie die anderen Besitzer und Bewohner der vier isolierten Häuser.

Auffahrt wurde durch Kiesabhang ersetzt

Grund für die Situation ist die abgerissene Zufahrt zu den Häusern. Früher verlief ihre Zufahrt quer über das Nachbargrundstück, wo jetzt ein Mehrfamilienhaus entsteht.

Der Abgang von den Häusern zur Straße

Die Zufahrt zum Haus ist nur noch ein Haufen Schotter.

Für den Hausbau wurde die Zufahrt abgerissen. Dabei gingen die isolierten Hausbesitzer davon aus, dass sie ein Wegerecht besitzen, das ihnen das Recht gibt, die Auffahrt weiterhin zu nutzen.

Tatsächlich gibt es einen Vertrag aus den 60er Jahren mit dem Wegerecht. Das Problem: Dieses Wegerecht wurde nie ins Grundbuch eingetragen. Obwohl das laut Vertrag erfolgen sollte, sobald das Grundstück verkauft wird. Der Käufer des Nachbargrundstücks hätte sich demnach darum kümmern sollen.

Eintragung ins Grundbuch fehlt

Die betroffenen Anwohner

Senioren können ihre Häuser nicht mehr verlassen.

Warum die Grundbucheintragung nie erfolgte, ist nicht klar. Mittlerweile haben die Besitzer des Grundstücks mehrfach gewechselt. Und der ursprüngliche Vertrag mit dem Wegerecht ist hinfällig. Für die Besitzer der vier abgeschnittenen Häuser ein Schock. Zumal zwei Senioren ihre Häuser nicht mehr verlassen können, da sie auf Rollstuhl und Rollator angewiesen sind.

Streit um neue Zufahrt

Die beiden Parteien versuchten sich zu einigen, sie kamen aber zu keinem Ergebnis. Jetzt wollen die Bewohner der vier Häuser eine eigene Zufahrt bauen. Dieser Aufwand wäre nicht nötig gewesen, wenn das Wegerecht wie vorgesehen eingetragen worden wäre.