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Das Amtsgericht Bad Berleburg verurteilte den Lokführer am Freitag wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und Vortäuschens einer Straftat. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er die Gullydeckel an einer Brücke befestigt hat.
Diese hingen dann von der Brücke in der Luft. Danach sei er im April 2019 absichtlich dagegen gefahren, so das Gericht.
Die herabbaumelnden Gullydeckel krachten frontal in den Zug der Regionalbahn-Linie 93 der Hessischen Landesbahn und schlugen ein großes Loch in die Windschutzscheibe des Fahrerhauses. Der angeklagte Lokführer blieb unverletzt.
Zeugen und Gutachten belasteten Lokführer
Im Prozess sagte unter anderem der Polizist aus, der damals als erster vor Ort war. Ihm sei aufgefallen, dass der Lokführer nicht verletzt gewesen sei. Außerdem habe der Lokführer zwar erschrocken, aber nicht so geschockt gewirkt, wie man es vermuten würde. Auch seine Kollegen hätten das merkwürdig gefunden.
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Sachverständige sagten vor Gericht aus, dass viele der DNA-Spuren an den Seilen vom Lokführer selbst seien. Außerdem wurden im Auto des Angeklagten und an seinen Handschuhen Faserspuren der Seile gefunden.
Ermittler gingen von Mordanschlag aus
Der Vorfall in Wittgenstein hatte für großes Aufsehen gesorgt, weil die Ermittler zunächst von einem Mordanschlag ausgegangen waren.
Laut Polizei hatte der Lokführer angegeben, er habe sich weggeduckt, als die Gullydeckel in die Scheibe einschlugen. Nur dadurch sei ihm nichts passiert. Er war zum Zeitpunkt des Vorfalls ohne Fahrgäste in dem Zug unterwegs.
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Stand: 02.10.2020, 16:06