Nach Unfall mit zwei Toten: Autofahrer freigesprochen

Stand: 09.08.2022, 19:06 Uhr

Knapp zwei Jahre nach diesem grausamen Unfall bei Finnentrop-Rönkhausen stand heute der Pickup-Fahrer vor Gericht. Er wurde freigesprochen.

Die Staatsanwaltschaft hat ihn wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Vor Gericht wurde heute aber klar, dass ein juristisches Nachspiel nicht immer der Tragik eines Unfalls gerecht wird: Gegen das Auto hatten die 17-jährigen Mädchen auf dem leichten Motorrad keine Chance.

Das Auto am Unfallort

Fahrzeug des Unfallverursachers

Der große Geländewagen war auf die falsche Fahrspur gekommen, am Steuer ein unterzuckerter Fahrer, kaum bei Bewusstsein. Im Gerichtssaal sagte der heute unter Tränen aus, er habe sich am Morgen wie immer Insulin gespritzt, war selber überrascht worden und sei erst Sekunden vor dem Aufprall wieder zu sich gekommen.

Der Richter fand keinen Beweis dafür, dass der Fahrer sein Krankheits-Risiko nicht ernst genug genommen hätte. Ralf Bartmeier, der Anwalt der Opferfamilien sieht das anders. Ein Zeuge hatte ausgesagt, er habe das Auto mit Schlangenlinien beobachtet und angehupt.

Der Richter

Das Gericht hat den Fahrer freigesprochen

Daraufhin habe sich die Fahrt beruhigt, für den Juristen ein Zeichen, dass der Fahrer doch bei Bewusstsein war. Der Richter konnte in seiner Beweiswürdigung dem Angeklagten aber keinen Punkt nachweisen, an dem er falsch oder fahrlässig gehandelt habe, das wurde auch durch die medizinische Gutachterin bestätigt.

Das Motorrad und das Auto am Unfallort

Ort des Geschehens

Typ-1-Diabetiker können eben auch überraschend Probleme bekommen, selbst wenn sie sich regelmäßig beobachten und spritzen. Der Verteidiger Jörg Peter Schmidt hat sein Prozessziel erreicht, wirkte aber trotzdem nicht glücklich. Die Familien und auch der Fahrer müssen mit der Tragik der Ereignisse klar kommen.

Aber: so ein Unfall könnte zumindest theoretisch wieder passieren. Der Angeklagte fährt weiter Auto. Das konnte ihm der Richter bei einem Freispruch nicht verbieten, auch wenn er das ausdrücklich nicht gut findet. Die beiden 17 Jahre alten Motorradfahrerinnen hatten sich im Straßenverkehr völlig richtig verhalten - und wurden doch Opfer.