Kurioser Streit um Schulwechsel

Stand: 27.03.2023, 20:04 Uhr

Ein Schüler aus Halle wollte wegen zu schlechter Noten vom Gymnasium auf die Gesamtschule wechseln. Doch seine Schule war dagegen. Jetzt hat ein Gericht entschieden.

Von Thomas Wöstmann

Der 17-jährige Marlon ging in die elfte Klasse des Kreisgymnasiums in Halle. In den meisten Fächern stand er vier, einmal vier minus. Das, so seine Eltern, habe ihm Lerndruck bereitet. Zumal die Noten in den vergangenen Jahren kontinuierlich nach unten gingen. Deshalb sein Antrag: zurück in die zehnte Klasse und ein Schulwechsel zur Gesamtschule.

Vier und vier minus: zu „gute“ Noten

Das Gymnasium lehnte ab – mit Verweis auf die nicht ausreichend schlechten Noten. Anders als bei zwei Freunden des 17-Jährigen: die durften wechseln, da sie ausreichend Fünfen hatten.

Die Eltern meldeten Marlon trotzdem vom Gymnasium ab und zogen vor das Verwaltungsgericht Minden. Dort bekamen sie zunächst Recht und die Erlaubnis zum Schulwechsel – das allerdings erst nach Wochen. Der Junge ging deshalb seit Februar nicht in die Schule. Weil die Bezirksregierung Detmold gegen den Entscheid Rechtsmittel einlegte, zog sich die Angelegenheit weiter hin.

Gerichtsentscheid: Schulwechsel – in die höhere Stufe

Am Montag (27.03.2023) entschied das Oberverwaltungsgericht Münster, dass Marlon tatsächlich in die Gesamtschule wechseln darf. Dort allerdings nur – so wie im Gymnasium – in die vorletzte Klasse vor dem Schulabschluss: also in die Jahrgangsstufe Zwölf.

Marlon und seine Eltern zeigten sich enttäuscht: Der 17-Jährige muss jetzt mit Schülerinnen und Schülern lernen, die in der Regel ein Jahr älter sind als er.