
Die Lindenallee bleibt erhalten
Die Bezirksregierung Münster hatte auf einer Länge von 1,3 Kilometern ein Teilstück zwischen Münster und Telgte unter Denkmalschutz gestellt. Dagegen hatte Straßen NRW geklagt. Denn die Behörde möchte die Straße dort eigentlich vierspurig ausbauen.
Neue Hürde Denkmalschutz
Einen Ausbau der B51 an dem Teilstück verhindert dieses Urteil allerdings nicht. Es ist jedoch eine neue Hürde: Neben dem Natur- und Artenschutz muss Straßen NRW jetzt auch noch den Denkmalschutz berücksichtigen. Das heißt: Die grüne Lindenallee mit den Bildstöcken, die parallel zur B51 verläuft, darf nicht zerstört werden.
Planungen liegen auf Eis
Die Pläne für den vierspurigen Ausbau der Bundesstraße 51 zwischen Handorf und Telgte liegen allerdings ohnehin auf Eis. Im Moment sei nicht einmal klar, ob es diesen Ausbau überhaupt noch geben wird, teilte der Landesbetrieb am Rande des Gerichtsverfahrens mit. Derzeit konzentriere man sich auf die Planung des Knotenpunktes Handorf und die Ortsumgehung Warendorf.
Berufung zugelassen
Das Gericht hat eine Berufung zugelassen, denn das Urteil könnte auch in ähnlich gelagerten Fällen Bedeutung haben. Bei Straßen NRW berät man noch darüber, ob die Behörde in Revision geht.